Reicht Trainerlizenz B um Kampfsportschule im Ausland aufzumachen?

1 Antwort

Ich kann es dir nur für die Schweiz sagen und für die Kampfkunst Aikido.

In der Schweiz kannst du eine Kampfsportschule eröffnen, jederzeit. Dann bist du als Einzelunternehmer tätig und benötigst dazu alles, was man für ein eigenes kleines Unternehmen, als sog. Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, wie es bei Euch heisst, notwendig ist. Dadurch bist du Chef in deinem eigenen Kleinbetrieb.

Alternativ kannst du auch einen Verein gründen. Das ist was anderes, weil es keine Firma ist. Dazu benötigt man mind. drei Personen: Präsident, Aktuar und einen Kassenwart. In einem Verein gibt es an und für sich keinen Chef, weil das ein Gemeinschaftsbetrieb ist. Auch das kannst du jederzeit gründen, wenn du volljährig bist und die beiden anderen Personen für den Vorstand findest.

Zum Aikido: Soweit mir bekannt ist, weden in allen Aikido-Hauptverbänden in der Schweiz, welche ihre Gradierungen im Zentraldojo in Japan registrieren lassen, Dojos erst als selbstständige Einheiten anerkannt, wenn die technische Leitung mindestens den 2. Dan-Grad besitzt. Das wird auch vom Zentral-Dojo in Japan so gehandhabt. Das hat keinen gesetzlichen-unternehmerischen Grund. Verein oder ein Einzelunternehmen kannst du auch ohne Aikido-Gradierung gründen!
Es betrifft die technische Leitung, also wer den Unterricht vorgibt und welchen Grad diese Person besitzt. Der technische Leiter muss also mind. 2. Dan-Grad besitzen.

Nun kannst du in Übereinstimmung mit den obigen Regeln selber eine Einzelunternehmung oder einen Verein gründen. Das ist die unternehmerische Freiheit und die Marktwirtschaft, die dir das erlaubt. Aber mit dem 1. Dan-Grad darfst du nicht als technischer Leiter auftreten, sondern musst innerhalb eines Verbandes einen höher Gradierten als technischen Leiter einladen. Der würde dann als Hauptlehrer fungieren, bis du selbe den 2. Grad erreicht hast.
Du musst also dazu Mitglied in einem Verband sein, dort eine Verbandslizenz lösen und von einem anderen Dojo im selben Verband einen Hauptlehrer einladen.

Das ist durchaus vernünftig, denn von irgend woher braucht der technische Leiter eines Dojos schliesslich auch sein "Futter". Mit dem 1. Dan-Grad fliegt einem die tiefere Erkenntnis einer Kampfkunst noch nicht im Schlaf zu.

Viel Glück und alles Gute!