Rechtsfrage sind Begriffe aus der Nordischen Mythologie geschützt? Was für Lizenzen, Patente oder Rechte bräuchte man da um ein eigenes Spiel zu entwickeln?
Die Rechtsfrage kam mir heute in den Sinn. Da meine Community und Ich ein Spiel entwickeln wollen was den Namen aus der Nordischen Mythologie trägt.
Oder auch Bestandteile aus der Mythologie oder Geschichte daraus besitzt.
Also sowas wie Ragnarök, Odins Auge oder sowas als Begriff. :)
Würde mich über rechtliche Unterstützung freuen. Bitte nur wenn man Ahnung davon hat also entweder Beruflich oder eigen Erfahrungen.
~Danke im Voraus~
1 Antwort
Nein, sind sie so pauschal nicht. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Insoweit sind mytholosiche Figuren in ihrer mythologischen Form nicht urheberrechtlich geschützt.
Möglich wäre die Eintragung als Markenrecht an einzelnen Begriffen. Markenrecht bezieht sich aber auf einen bestimmten Marktbereich. Ferner können Marken auch wieder gelöscht werden wenn diese nicht verwendet werden.
Ebenso können Begriffe oder Begriffskombinationen dem Titelschutz unterliegen, wenn diese als Werkstitel verwendet werden.
Sie sollten allerdings auch immer andersherum denken. Sprich Sie wollen in der Regel natürlich auch das Ihre Werke möglichst breit schutzfähig werden.