Rechts vor links gilt bei Ende der Spielstraße nicht?
Guten Abend,
ich hatte letztens eine Diskussion mit meiner Familie, dass in verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrtsregeln nicht gelten, wenn die Straße rechts von einem eine Spielstraße sei. Das bedeutet derjenige der dort rausfährt hätte eigentlich Vorfahrt, aber da er aus einer Spielstraße rausfährt, verfällt diese.
Mein Vater meinte auch, dass das Material der Straße wichtig sei, also Asphalt hat Vorrang vor Pflasterstraßen usw. .
Ich hab selbst im Internet nichts dazu gefunden, nur, dass RvL nicht gilt, wenn man aus einem (Feld-)Weg oder anderen Bereichen kommt, welche nicht als Straßen klassifiziert sind. Dennoch bin ich mir unsicher. Hab ich doch Unrecht?
MfG
Habe den Begriff ,,verkehrsberuhigter Bereich" falsch genutzt. Ich meine damit die Straßen, wo Rechts vor links gilt (mit dem Rechts-Vor-Links Schild)
3 Antworten
Die Spielstraßen sind immer durch einen weißen Strich, oder einer Steinkante begrenzt. Damit wird die Spielstraße zu einer untergeordneten Straße, wie eine Einfahrt.
Wenn Du von einer Einfahrt auf die Straßen fährst, gilt ja auch nicht rechts vor links.
Diese Regelung ist vielen nicht bekannt.
ah tatsächlich, anscheinend ist die Spielstraße ähnlich dem abgesenkten Bordstein. Danke!
also Asphalt hat Vorrang vor Pflasterstraßen usw. .
Genau wegen solchen Leuten passieren so viele vermeidbare Unfälle und gefährliche Situationen. Sag deinem Vater, dass das kompletter Quatsch ist.
Mein Vater meinte auch, dass das Material der Straße wichtig sei, also Asphalt hat Vorrang vor Pflasterstraßen usw. .
völliger käse ! wo hat er denn den blödsinn her?
dass in verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrtsregeln nicht gelten
klar gelten die dort auch . wie sonst regelt sich dort sonst der verkehr...auf zuruf,klopfzeichen oder durch rauchsignale?
habe den Begriff ,,verkehrberuhigter Bereich" falsch genutzt. Dachte, dass dies der allgemeine Bereich sei wo RvL gilt (mit dem RvL-Schild). Aber die Frage hat sich geklärt, danke