Darf man in einer Spielstraße im zeitlich begrenzten Parkscheibenbereich außerhalb der angegebenen Zeit parken?
Hallo,
Das Foto zeigt eine Straße die innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs ("Spielstraße") liegt. Da ich schonmal außerhalb der auf dem Foto markierten Zone geparkt habe musste ich ein Knöllchen zahlen weil in einem verkehrsberuhigten Bereich generell nur in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf. Da wo ich stand als ich das Foto machte, darf man aber mit Parkscheibe 1 Stunde lang parken, in der Zeit zwischen 7-18 Uhr. Das ist leicht zu verstehen. Aber was gilt außerhalb der angegebenen Zeit? Gilt der markierte Bereich außerhalb des Zeitraums nicht mehr als Parkfläche sodass die Spielstraßenregelung greift und das Parken demnach dort nicht erlaubt ist? Oder gilt außerhalb der angebenenen Zeit dass man dort ohne Parkscheibe bedenkenlos parken darf?
Weitere Frage die nicht so wichtig ist: Das alles befindet sich ein einer Anwohnerparkzone. D.h. mit Anwohnerparkausweis braucht man keinen Parkschein kaufen. Was gilt aber in solchen Bereichen in denen eine Parkscheibe gefordert wird? Die Parkscheibe ist vermutluch auch für die Leute mit Anwohnerparkausweis Pflicht oder?
6 Antworten
Außerhalb der angegebenen Zeit wird die Beschränkung "nur eine Stunde, Parkscheibe einlegen" (salopp formuliert) aufgehoben.
Zwischen 7-18 Uhr Mo-Sa also nur mit Parkscheibe und maximal eine Stunde, ansonsten innerhalb der eingezeichneten Parkfläche unbegrenzt parken.
NICHT außerhalb der gekennzeichneten Parkfläche.
Schilder muss man immer von oben nach unten lesen. Zuerst kommt die "Hauptaussage" und danach die Ergänzungen genau dazu.
Das Hauptschild zeigt an, dass sich da markierte Parkplätze befinden, auf denen man parken darf.
Die ergänzende Aussage ist, dass dies aber nur 1h lang mit ausgelegter Parkscheibe erlkaubt ist. Die weitere Ergänzung sagt, dass diese Einschränkung auf 1h mit Parkscheibe für die angegebenen Zeiten gilt.
Außerhalb dieser Zeiten darf man also auch ohne Parkscheibe und auch länger parken.
Was die Bereiche außerhalb dieser Parkzone betrifft und welche Regeln dort gelten, lässt sich aus diesem Schild nicht ableiten. Wenn du da aber schon ein Knöllchen gekriegt hast liegt der Verdacht nahe, dass am Beginn dieser speziellen Zone weitere Schilder stehen, die die die Gebote und Verbote anzeigen, die ansonsten innnerhalb dieser Zone gelten.
Ich würde auch sagen dass man zu der angegebenen Zeit 1Stunde parken kann und sonst halt länger
I.d.R. beziehen sich alle Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen - Somit gilt die Zeitbeschränkung nicht für das Parkscheibenschild, sondern für das Hauptzeichen. Außerhalb des Zeitraumes muss man also das Hauptzeichen in keinster weise beachten - da es zu der Zeit "nicht existiert". Somit muss man nun nur die Parkflächenmarkierung beachten - da sie vorhanden ist, darf man dort nun parken.
Das alles könnte aber auch Quatsch sein - da es sich laut deiner Aussage in einer Anwohnrerparkzone befindet. Um das zu beurteilen bräuchte man die Beschilderung dieser.
ich verstehe es so, dass man werktags (Mo.-Sa.) zwischen 7 und 18 Uhr eine Parkscheibe einlegen muss und nicht länger als 1 Stunde dort parken darf.
Außerhalb dieser Uhrzeit und Sonntags darf man ohne Parkscheibe und ohne Zeitbegrenzung dort parken.
Schwanken tut man bei übermäßigem Alkoholgenuss. Die Antwort von Branko ist doch eindeutig.
Ja seine Antwort ist definitiv eindeutig! Ohne seine Antwort schlecht machen zu wollen besagt sie aber dass er es so verstanden hat, also nicht 100%ig weiß. Ich selber habe daraufhin nur noch die Situation anders beschrieben und meine Unsicherheit verdeutlicht. Seine Ansicht teile ich im ersten Moment auch. Aber wenn ich mich frage, welcher Teil der Beschilderung von der Zeit eingegrenzt wird dann bin ich sehr skeptisch ob ich den Zeitrahmen wirklich nur auf die Parkscheibenpflicht anwenden kann/muss/darf oder ob er auch für die Kennzeichnung einer Parkläche gilt wonach diese ja zeitweise aufgehoben wird. Ich habe eben noch weiter im Internet recherchiert und selbst in spezifischen Straßenverkehrsforen wird dieses Thema viel diskutiert. Ich befürchte dass diese Platform für eine solch spezifische tiefgehende oder eifach pingelig kleinkarierte" Frage nicht die richtige ist. ;-) Und zum Thema Alkohol: Ja ich trinke gerade Bier. Ist aber das Erste heute! :-)
Ich teile die Meinung auch von Hamburger. Es ist eine Spielstraße in der Parkverbot besteht. Zum Parken ist der dafür ausgeschilderte Platz vorgesehen. Die Zeit dafür ist begrenzt lt. Zusatzschilder. Außerhalb gibt es keine zeitliche Begrenzung. Dann Prost.
Das heißt also anders ausgedrückt, dass sich die zeitliche Einschränkung nur auf für Parkscheibenpflicht greift, jedoch nicht auf die Kennzeichnung der ausgewiesenen Parkflächen? :-) Je länger ich darüber nachdenke desto öfter schwanke ich hin und her...