Darf ich hier außerhalb der Zeit gar nicht parken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier kommt es darauf an, um was für eine (Park-)fläche es sich handelt.

Parkplätze müssen als solche ausgeschildert sein, damit man darauf parken kann. Ich sehe es so, dass hier das Parken nur zu den genannten Zeiten erlaubt ist.

Würde man regeln wollen, dass die Parkscheibe nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden muss, wäre es sinnvoller, die Zusatzzeichen in umgekehrter Reihenfolge anzubringen, oder besser noch auf einem Zusatzzeichen zusammenfassen – Beispiel.

Es kommt jedoch darauf an, an welcher Straßenstelle das aufgestellt ist. Vielleicht hast du noch einen Link zu StreetView.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
trxsonologie 
Fragesteller
 15.03.2024, 17:37

Es steht auf der rechten Seite. In diesem Fall in einer Spielstraße. Das gleiche steht aber an anderen Stellen an der Straße auch.

https://maps.app.goo.gl/dKuxnvJxYBEFfEro7?g_st=ic

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KevinHP  15.03.2024, 17:49
@trxsonologie

Danke für den Link, das macht es (relativ) eindeutig.

Mir ging es erst einmal um den Unterschied zwischen "Parkplatz" und "Fahrbahnrand". Wie oben beschrieben, müssen Parkplätze als solche ausgeschildert sein – also wenn es sich um Stellplätze abseits der Straße handelt. Hier gibt es aber keinen gesonderten Parkplatz, sondern nur den Straßenrand.

Da ist es so, dass man gemäß § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen muss.

Hier gilt allerdings die Besonderheit eines verkehrsberuhigten Bereichs, welcher nicht als "normale Straße" zählt, sondern als besonderer, gemeinsamer Verkehrsraum, in dem es z. B. auch keine Gehwege gibt. Daher ist hier auch das Parken nur eingeschränkt möglich.

Zum verkehrsberuhigten Bereich ist in der StVO folgendes geregelt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. (Anlage 3 Nr. 12 StVO – Zeichen 325.1)
Zurück zu deiner Frage:

Das blaue P gilt hier nur montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist es so zu sehen, als gäbe es dieses Schild nicht.

Dementsprechend darf man montags bis freitags zwischen 0 und 8 und ab 18 Uhr, sowie am Wochenende ohne Parkscheibe dort parken.

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KevinHP  15.03.2024, 17:52
@trxsonologie

Gerne doch! :)

Will man das Parken hier grundsätzlich verbieten und nur zu den genannten Zeiten erlauben, müsste man über dem blauen P noch ein "eingeschränktes Halteverbot" aufstellen, was an den entgegengesetzten Zeiten gilt.

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Es bedeutet, dass man da von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr nicht länger als 1h parken darf. Außerhalb der Zeit also z. B. Samstag oder Montag 18:01 Uhr darf man da unbegrenzt stehen.

Von oben nach unten gelesen:

Hier darf man Parken. Montags bis Freitags zwischen 8 und 18 h aber maximal 1 Stunde und dann muss eine Parkscheibe ausgelegt werden.

Außerhalb der Zeiten darfst du zeitungebunden und ohne Parkscheibe parken

KevinHP  15.03.2024, 17:12

Welches Zeichen erlaubt das Parken außerhalb des angegeben Zeitraums?

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KevinHP  15.03.2024, 22:12
@FrauEule

Das ist nicht die Frage. Wären wir hier auf einem "Parkplatz", dürfte man nur mit dem P-Schild parken. Oder bin ich falsch?

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KevinHP  16.03.2024, 07:28
@FrauEule

Mittlerweile wissen wir ja, an welcher Stelle das Schild steht, aber deine ursprüngliche Aussage in der Antwort ist halt schon ziemlich allgemein.

Ich meine nur, wenn jemand anderes danach sucht und deine Antwort liest...

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KevinHP  16.03.2024, 07:54
@FrauEule

Ja, durch Zufall. Meine Frage war, wie du darauf gekommen bist.

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KevinHP  16.03.2024, 07:57
@FrauEule

Deine Antwort zielt darauf ab, dass das Blaue P-Schild außerhalb der Zeiten weiterhin gilt. Das ist aber nicht korrekt.

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