Rechnung & Vertrag unter anderem Namen als eingetragenes Gewerbe?

5 Antworten

Hast du tatsächlich eine Firma? Die haben nur im Handelsregister eingetragene Kaufleute. Als Kleinunternehmer nehme ich mal an das du das nicht bist.

Du führst also eher nur eine Bezeichnung für dein Unternehmen. Zusätzlich musst du sowieso deinen Namen in Rechnungen, Verträgen etc angeben.

Da diese Bezeichnung keinerlei rechtliche Wirkung hat sollte nichts dagegen sprechen wenn du zur Unterscheidung der unterschiedlichen Bereiche verschiedene Bezeichnungen verwendest.

PatrickLassan  28.10.2019, 11:18

'Firma' ist laut HGB der Name, ', unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt', und das ist meines Wissens unabhängig von der Eintragung im Handelsregister.

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html

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Stefan1248  28.10.2019, 12:02
@PatrickLassan

Die Firma ist der Name unter dem der KAUFMANN sein geschäft betreibt.

Kaufmann wäre er entweder wenn er im Handelsregister eingetragen ist oder wenn dein Unternehmen einen in kaufmännischer Art und weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (dann wäre die Eintragung aber auch Pflicht)

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Wenn deine Firmen nicht als juristische Personen im Handelsregister eingetragen sind, dann betreibst du das Gewerbe als Einzelunternehmer. Bei einem Einzelunternehmer gibt es juristisch keinen Unterschied zwischen dem Gewerbe und dem Gewerbetreibenden. Du bist also mit der "Firma" identisch !

Es steht dir natürlich frei, verschiedene Websites zu betreiben. Auf allen musst du aber ein Impressum mit deinen Echtdaten angeben (§ 5 TMG). Auf Rechnungen musst du deinen Echtnamen (seit 2009) nicht mehr angeben. Dafür ist deine Steuernummer Pflicht, über die du identifizierbar bist.

Wenn du aber schreibst, dass Fa. A Dienstleistungen im Auftrag von Fa. B erbracht hat, dann ist das gelogen, denn DU bist bei beiden Fantasienamen der Gewerbetreibende. Deine Fantasienamenbetriebe gibt es doch gar nicht.

Du möchtest also mit unterschiedlichen Marken hantieren?

Üblich wäre es, in der Fusszeile die "richtigen" Unternehmensangaben unterzubringen und im anderen Teil die Marke zu verwenden. Letzteres darf dann nicht irreführend sein.

BTw: Ich würde mich an deiner Stelle bei solchen Fragen aber nicht auf Aussagen eines Forums verlassen.

Mit einer solchen Rechnung kann der Empfänger nichts anfangen. Wenn er sie als Betriebsausgabe buchen will, muss auch der Rechnungssteller mit dem Firmennamen erkenntlich sein.

dersuperpro1337 
Fragesteller
 28.10.2019, 10:00

Die Frage ist nur, wie erkenntlich muss das sein. Es geht mir hier nicht um Steuerbetrug, sondern darum, Dienstleistung.de auch so gut es geht eigenständig zu vermarkten.
Würde es reichen auf einer Rechnung in der Kopfzeile zu schreiben "Dienstleistung.de, ein Angebot von Firma.de" und als Rechnungssteller natürlich ausschließlich Firma.de

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DerHans  28.10.2019, 11:59
@dersuperpro1337

Dein "Kunde" will dich ja sicher nicht mit Schwarzgeld bezahlen. Also braucht er eine Rechnung, die er auch als Betriebsausgabe buchen kann.

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Wurde die neue Dienstleistung beim Gewerbeamt gemeldet?

Wenn nein, schnellstens nachholen.

dersuperpro1337 
Fragesteller
 28.10.2019, 09:58

Die Angebote von Dienstleistung.de sind ähnlich der eingetragenen Firma.de.
Der Umsatz von Dienstleistung.de würde eine zusätzliche Anmeldung nicht lohnenswert machen.
GEZ, HWK und IHK Gebühren zahle ich sicher nicht zwei Mal, bei einem geschätzten Umsatz von vielleicht 2.000-4.000€ im Jahr.
Meine Frage ist ja nicht, ob ich eine Rechnung *alleine* im Namen von Dienstleistung.de ausstellen kann. Es geht mir vor allen Dingen um den Vertrag und die Frage, ob ich nur Firma.de als Dienstleister nennen darf oder auch Dienstleistung.de in die Kopfzeile setzen darf mit einem Verweis darauf, dass es sich hierbei um ein Angebot von Firma.de handelt.

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Barbarosse  28.10.2019, 10:03
@dersuperpro1337
Die Angebote von Dienstleistung.de sind ähnlich der eingetragenen Firma.de.

Ich kann dir nur den Tipp geben, diese beiden Firmen dem Gewerbeamt zu melden und genau zu deklarieren, um welche Dienstleistungen es sich handelt.

Da du hier im Forum nicht offen legst, für welche Dienstleistungen Firma1 und Firma2 zuständig sind, kann man dir deine Frage auch nicht beantworten.

Außerdem muss das Gewerbeamt auch prüfen, ob du diese Dienstleistungen ausüben darfst, denn für manche benötigt man eine spezielle Ausbildung.

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