Realschule nicht geschafft, was passiert mit der Ausbildung?

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Das Berufsbild des Industriemechanikers verlangt nicht unbedingt die Fachoberschulreife. Daher wäre eine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag gesetzeswidrig. Die Unterschrift bindet auch die Firma. etwas anderes ist es jedoch, wenn Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben auf den bevorstehenden Realschulabschluss (FOR) hingewiesen und dies als besondere Qualifikation (zum Beipsiel gegenüber Mitbewerbern) ausgewiesen haben. Darin könnte das Unternehmen dann eine Täuschung sehen und den Vertrag lösen; sie benötigt dazu innerhalb der dreimonatigen Probezeit nicht einmal eine Begründung.

Schon aus diesem Grunde ist die Empfehlung von HeatForTheWinII bedenkenswert, mit dem entsprechenden Mitarbeiter zu sprechen (denn auch der hat ja Arbeit, sich kurzfristig einen neuen Bewerber zu suchen). Das mit der Abendschule sollten Sie nur zur Sprache bringen, wenn es der Betrieb empfiehlt, sonst könnte der Eindruck entstehen, Sie setzten nicht alle Kräfte zur Erreichung des Ausbildungsziels ein. Im Übrigen ist die bestandene Lehrabschlussprüfung gesetzlich der Fachoberschulreife, also dem Realschulabschluss, gleichgestellt.

Wenn Sie dann die Lehrstelle ergattert haben, sollten Sie alles tun, das Ausbildungsziel auch zu erreichen, auch schon einmal - insbesondere in der Probezeit - kleine Brötchen backen. Wenn Sie Ihrem Ausbilder durch Fleiß und Einsatz Freude machen, ist der verpatzte Realschulabschluss schnell vergessen.

KHLange  11.07.2013, 11:16

Vielen Dank für den Stern!

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Richtig. Du hast dich dort beworben mit der Angabe dass du deinen RS Abschluss voraussichtlich dann und dann erwerben wirst. Das hast du nicht, also hast du auch keinen Anspruch auf den Ausbildungsplatz. Rede doch mal mit dem zuständigen Mitarbeiter, vielleicht kannst du neben der Ausbildung deinen RS Abschluss in Form einer Abendschule nachmachen.

nein, dann hätten sie eine auflösende Bedingung darein schreiben müssen

eben das, was du selber sagst

Wenn der Arbeitgeber sagt das der Realschulabschluss zwingende Bedingung ist um die Lehre anzufangen dann wird er dich nicht mehr nehmen. Wenn er allerdings nicht sagt das er dich nur unter dieser Voraussetzung einstellt dann könntest du Glück haben. Allerdings ist bei Hauptschulabschluss meist eine vorherige Tätigkeit nötig um die Anforderung zu erfüllen. Musst dich halt mit ihm zusammen setzten.