Rauswerfen einfach so?

18 Antworten

Tja, und schon merkt man, wie gut man es doch bei "Hotel Mama" hatte.

Die Eltern sind zwar weiterhin unterhaltspflichtig und ihr steht das Kindergeld zu, allerdings verdient das Mädel und somit wird gegengerechnet.

Da kommt nicht mehr viel von den Eltern ....

Die Eltern meinen sie kommen nicht zu recht mit ihr .. und sie soll sich eine Wohnung suchen.

Die Eltern können sie, da sie volljährig ist, "an die frische Luft setzen". Allerdings wurden sie damit barunterhaltspflichtig.

Und was kann man dagegen tun?

Ergänzenden Unterhalt fordern.

Der Mindestbedarf einer außerhalb des Elternhauses lebender Auszubildender beträgt gemäß Düsseldorfer Tabelle 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Darauf wird ihr Auszubildendenentgelt bis auf ein Freibetrag - m.M.n. mindestens 90 Euro angerechnet werden.

https://www.datentransfer24.de/unterhalt-anrechnung-ausbildungsverguetung.html

Bestehen hier anlässlich des Berufsschulbesuches zusätzliche Wohnkosten - Wohnheim während Blockunterricht + Fahrkosten, so dürfte der Freibetrag vermutlich höher liegen.

Hier bleibt ihr die Möglichkeit sich juristischen Rat zu suchen . Anhand des geringen Einkommens hat sie vermutlich Anspruch auf einen Beratungshilfeschein :

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

In jedem Fall kann sie erst einmal einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse zwecks Auszahlung des Kindergeldes direkt an sie stell :

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Nun ja, für den Rauswurf gibt es sicher Gründe …

Die Eltern sind bis zum Abschluß ihrer Ausbildung unterhaltspflichtig, müssen also ihr Kindergeld auszahlen und das Einkommen so aufstocken, daß sie angemessen wohnen und essen kann.

Angemessen heißt, sie muß die preiswerteste Unterkunft wählen und das kann durchaus ein Zimmer zur Untermiete oder in einer WG sein


Oponn  11.11.2019, 10:24

Das Einkommen müssen sie aber auch nur aufstocken, wenn das Geld dazu da ist.

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JA die Eltern dürfen sie rauswerfen da sie ü18 ist.

Da sie aber noch in der Erstausbildung ist sind die Eltern ihr zum unterhalt verpfichtet. Da wird natürlich das Kindergeld (was sie sich abzweigen kann wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt) und das einommen angerechnet. Es gibt glaube ich aber bei Ausbildungsvergütungen noch nen freibetrag.

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Das die Eltern sie raus geworfen haben hat sie ein anrecht auf Unterhalt falls das Kindergeld nicht davon auch noch abgezogen wird zb 735€ u- 600€ a. Vergütung =135€

Da sie ja auch kosten in der aubildung hat sollte sie sich mit dem Jobcenter unterhalten den das kann bei der mite helfen den so kann sie nicht schule und Wohnung finanzieren! 400 €Braucht sie schon zum leben!