Rausgeworfen worden was mit Kindergeld?


21.01.2022, 16:57

vielen Dank für die ganzen Nachrichten :)

leider vergas ich noch zu ergänzen das meine Mutter mir schon damals im Vorfeld sagte dass sie einen Anwalt einschalten wird und schon mit ihm geredet hat wenn es darauf ankommt Unterhalt zu zahlen

11 Antworten

leider vergas ich noch zu ergänzen das meine Mutter mir schon damals im Vorfeld sagte dass sie einen Anwalt einschalten wird und schon mit ihm geredet hat wenn es darauf ankommt Unterhalt zu zahlen

Du meinst, sie zahlt Unterhalt, wenn es darauf ankommt? Oder ist das so gemeint, dass der Anwalt sie dann dabei unterstützt, keinen Unterhalt zu zahlen?

Falls es die zweite Option ist: Das kann sie knicken. Sie IST unterhaltsverpflichtet, das ist glasklar. INSBESONDERE bis zu deinem 18 Lebensjahr, aber grundsätzlich bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung. Und das Kindergeld steht selbstverständlich dir bzw. der Person zu, die dir Unterhalt in Form von Unterkunft und Naturalien bietet, also in diesem Fall deiner Oma. Da kann der Anwalt sich auf den Kopf stellen...


Momentan12 
Fragesteller
 21.01.2022, 19:59

Ja genau es war das zweite, hab auch schon gesagt dass das Gesetz so ist, dir steht überhaupt nichts zu Merk dir das, das kam dann als Antwort

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Hacker48  21.01.2022, 20:05
@Momentan12

Spar dir den Atem. 😉

Wenn sie ihr Geld mit einem Gerichtsverfahren verschwenden möchte, ist das ihre Sache. Ich bezweifle auch, dass ihr Anwalt das tatsächlich durchziehen wird; kein Anwalt möchte verlorene Verfahren in seinem Portfolio. Und hier kämpft sie auf verlorenem Posten. Okay, wenn du jetzt regelmäßig Zuhause randaliert und ihr die Nase gebrochen hast, gebe es Mittel und Wege, um zu argumentieren, dass du den Unterhalt verwirkt hast. Aber die Hürden dafür sind MASSIV. Da ich mal davon ausgehe, dass du dir nichts dergleichen zu Schulden kommen lassen hast, reitet sie auf einem toten Pferd in den Gerichtssaal. Und wie schon die Indianer feststellten:

"Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab."

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Momentan12 
Fragesteller
 21.01.2022, 20:15
@Hacker48

Nein also ich habe weder angefasst noch geschlagen eher habe ich mich von verschiedenen Dingen noch bewerfen lassen in der Diskussion, aber nichts dramatisches, auch das mein Hund mit mir allein nicht mehr sicher ist ist auch eine absolute Lüge denn der Hund liegt jeden Morgen auf meinem Bett wenn ich wach werde bzw damals wach wurde, absolute Lüge nur um Punkte für einen schnellen Rauswurf zu haben

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Dann steht es Dir frei bei Deiner Mutter, wie auch bei Deinem Vater Unterhalt einzufordern.

Hinsichtlich der Einrichtung Deines bisherigen Kinderzimmers solltest Du einfoordern, dass sie Dich schriftlich zur Räumung auffordert - bzw. Dir mitteilt, dass Du Deine Möbel mitnehmen kannst.

Als erstes zum jugendamt gehen und dich beraten lassen. Nen abzweigungsantrag für dein kindergeld stehen. Dich bei der stadt ummelden.

Anschliessend. Da du nicht mehr bei deinen eltern wohnst von beiden unterhalt einfordern. ggf. Schon beim juegendamt nachfragen wie es da aussieht ggf. auch im Sinne vom unterhaltsvorschuss.

Falls nicht darauf reagiert wird. Zum familien gericht und den unterhalt einklagen.

Deine sache natürlich aus deinem zimmer abholen.

wenn man das eine will sollte man eigentlich auch das zugehörige in Kauf nehmen müssen

Da hast du vollkommen recht. Melde dich beim Jugendamt, mach das Ganze schön transparent, du kannst nur gewinnen. Höchstwahrscheinlich wirst du auch bei deiner Oma bleiben können, wenn sie einverstanden ist, aber deine Mutter wird sowohl Unterhalt als auch Kindergeld an deine Oma (aus)zahlen müssen.

Melde dich beim Jugendamt. Ruf an und erklär es genau so am Telefon.