Rausgeschmissen von zuhause?

1 Antwort

Eltern sind gegenüber ihrem Kind bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Eltern sind grundsätzlich frei in der Art und Weise der Unterhaltsgewährung - diese kann durch Naturalunterhalt (Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc.) im Elternhaus oder in Geldform geleistet werden.

Einem volljährigen Kind steht kein gesetzliches Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. Deine Eltern können also von dir verlangen, dass du ausziehst.

Doch dann sind sie eben zu Barunterhalt verpflichtet. Dieser beläuft sich seit 1. Januar 2023 auf 930 Euro. Verdienst du selbst Geld, Ferienjob, regelmäßiger Job oder auch BAföG-Leistungen, wird dieses auf den Unterhalt angerechnet.

Alles Gute für dich!

Yasin310 
Fragesteller
 12.10.2023, 15:03

Danke mein Bester

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