Putzdienst WG?

2 Antworten

Hallo HieronymusLEX!

In welchem Verhältnis stehst du und deine (Zweck)WG zu der neuen Mieterin?

Ist sie eine neue Nachbarin im selben Haus?

Verlangen kann man viel - aber man bekommt es nur, wenn man sein Verlangen auch durchsetzen kann, entweder weil man das Recht dazu hat oder stärker ist als der/die Andere.

Wie sieht es in Bezug darauf aus im Konflikt mit der neuen Mieterin?

Welches Recht? Welches Druckmittel? Wenn da nchts vorliegt, würde ich freundlich auf den Vermieter verweisen als Ansprechpartner für ihre Wünsche.

LG

gufrastella

HieronymusLEX 
Fragesteller
 16.05.2021, 17:57

Da die WG eine Wohnung ist, wohnt sie in derselben Wohnung. Ich gehe halt davon aus, dass für sie keine Sonderrechte gelten, weil sie "schon" 48 ist. Wiegesagt, sie hat den gleichen Vertrag unterschrieben.

0
gufrastella  16.05.2021, 18:08
@HieronymusLEX

Da ich den Vertrag nicht kenne, du aber schon, weißt du ja, was deine und ihre Rechte und Pflichten sind. Diese gelten. Deshalb sollte ein freundlicher Hinweis auf den Vertragsinhalt reichen, der ihr hoffentlich auch bekannt ist.

Falls sie eure Unterstützung braucht, sollte sie euch darum bitten.

Falls sie vom Vermieter Sonderrechte bekommen hat, tangieren diese euch anderen nur dann, wenn auch ihr neue Vereinbarungen mit dem Vermieter getroffen habt.

Ich hoffe, ihr könnt das miteinander klären!

LG

gufrastella

1

Der Vermieter macht da gar nichts, weil er sich da nicht einmischen darf.

Habt ihr vor dem Einzug das nicht geklärt?

HieronymusLEX 
Fragesteller
 16.05.2021, 17:56

Unserer Vermieter lässt praktisch jeden einziehen, der in diese WG will. Naja und da sie den Vertrag und die Hausordnung so wie wir alle unterschrieben hat, gehe ich davon aus, dass sie Mist redet.

0
Saphirglas  16.05.2021, 17:57
@HieronymusLEX

Der Vermieter bestimmt wer in eine WG einziehen darf. Ja gut schlimmer geht's wohl immer

1