Probezeit nach B17?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Probezeit.
Und zwar würde ich gerne Wissen wann diese bei mir vorbei ist bzw. wann sie begonnen hat. Hier ein Beispiel von mir:
Praktische Prüfung (bestanden) am 12.11.19, (Noch 16 Jahre alt)
Geburtstag 24.11.02 (Jetzt 17 Jahre alt)
02.12.19 Führerschein abgeholt.
Gilt die Probezeit ab dem Zeitpunkt des bestehens, direkt an meinem 17ten Geburtstag oder erst nach der Abholung des Führerscheins
4 Antworten
Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung. In Deinem Fall jedoch erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Also ist Deine Probezeit beendet - soweit Du nicht während der zurückliegenden 2 Jahre einen A-Verstoß begangen hast.
Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung
Nein die PZ beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.
Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag. Schließlich ist das der Tag, ab dem dein Führerschein gilt.
Hast du schon vorher den AM oder A1 gehabt?
Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag
Nein, die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.
Ab Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Wenn am 02.12.2019 die Fahrerlaubnis erteilt, dann beginnt die Probezeit auch erst dann.
Geburtstag 24.11.19 (Jetzt 17 Jahre alt)
ab da laufen die 2 Jahre.
02.12.19 Führerschein abgeholt.
kann nicht sein, höchstens die Prüfungsbescheinigung. Den richtigen Führerschein gibt´s erst mit 18
Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung war 02.12.2019. Erst ab diesem Datum ist die Fahrerlaubnis erteilt und die Probezeit beginnt