Probezeit nach B17?

4 Antworten

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Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung. In Deinem Fall jedoch erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Also ist Deine Probezeit beendet - soweit Du nicht während der zurückliegenden 2 Jahre einen A-Verstoß begangen hast.

Antitroll1234  06.12.2021, 16:17
Die Probezeit beginnt i.d.R. mit der abgelegten praktischen Fahrprüfung

Nein die PZ beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.

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wilees  12.12.2021, 14:44

Besten Dank für's Sternchen.

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Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag. Schließlich ist das der Tag, ab dem dein Führerschein gilt.

Hast du schon vorher den AM oder A1 gehabt?

Antitroll1234  06.12.2021, 16:18
Deine Probezeit beginnt ab deinen 17 Geburtstag

Nein, die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.

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DerLehrling785 
Fragesteller
 06.12.2021, 16:47

Nein, hatte keinen Führerschein davor

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Ab Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.

Wenn am 02.12.2019 die Fahrerlaubnis erteilt, dann beginnt die Probezeit auch erst dann.

Geburtstag 24.11.19 (Jetzt 17 Jahre alt)

ab da laufen die 2 Jahre.

02.12.19 Führerschein abgeholt.

kann nicht sein, höchstens die Prüfungsbescheinigung. Den richtigen Führerschein gibt´s erst mit 18

marcelgr  06.12.2021, 21:04

Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung war 02.12.2019. Erst ab diesem Datum ist die Fahrerlaubnis erteilt und die Probezeit beginnt

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