Privatverkauf eBay Kleinanzeigen Gewährleistung?

5 Antworten

Ich sehe in letzter Zeit vermehrt Haftungsausschlüsse und sowas bei den Kleinanzeigen.

Das ist normal, wenn der Verkäufer nicht ganz dumm ist.

Würdet ihr bei solchen Leuten kaufen?

Natürlich.

Oder ist es inzwischen wirklich besser, sowas rein zu schreiben?

Ja, und nicht nur "inzwischen", das war schon immer sinnvoll.

Gibt es da so eine Art juristische Standardformulierung, die man neuerdings nutzen soll?

Ja, und nicht nur "neuerdings:

Als Privatverkäufer schließe ich die Sachmängelhaftung aus.

Hier noch ein paar Negativbeispiele, wie man es nicht machen sollte:

Klicken: Ebay und das neue EU-Recht

bei einem privatkauf gibt es grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte. Egal ob man es da rein schreibt oder nicht. Da viele das nicht wissen und im Nachhinein deswegen stress machen schreiben viele es mittlerweile rein

Ratefuchs007  18.08.2022, 07:50
bei einem privatkauf gibt es grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte

Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig:
Auch als Privatverkäufer steht man in der Gewährleistung, wenn man sie nicht explizit ausschließt:

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Egal ob man es da rein schreibt oder nicht.

Wie gesagt, man muss sie explizit ausschließen.

Da viele das nicht wissen und im Nachhinein deswegen stress machen schreiben viele es mittlerweile rein

Und zu denen gehörst Du leider auch.

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Jel82  18.08.2022, 07:52

Erstaunlich, beinahe jedes Wort ist inhaltlich falsch :) Lesen Sie besser Ratefuchs007´ Kommentar dazu

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Krawallbotz  18.08.2022, 07:54

Wie kommst du da drauf?

Beim Online-Privatverkauf haben Käufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Sie haben aber grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung (Sachmangelhaftung), wenn der gekaufte Artikel Mängel hat.
Private Verkäufer sollte daher die Ware genau beschreiben und alle Mängel aufführen, um sich abzusichern.
Mit einem rechtssicher formulierten Ausschluss der Sachmangelhaftung können sich private Verkäufer vor weiteren Forderungen schützen.
Der Anspruch auf Gewährleistung gilt auch auf dem Flohmarkt, wenn er nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/privatverkauf-auf-dem-flohmarkt-wie-steht-es-um-das-gewaehrleistungsrecht/#:~:text=Beim%20Online-Privatverkauf%20haben%20Käufer,Mängel%20aufführen%2C%20um%20sich%20abzusichern.

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Derartige Haftungsausschlüsse sind mittlerweile Standard.

Grundsätzlich bin ich beim Kauf gebrauchter Ware von privat sehr vorsichtig, denn es gibt viele schwarze Schafe, die Schrott verkaufen und am Ende nicht dafür gerade stehen wollen.

Würdet ihr bei solchen Leuten kaufen?

Natürlich. Warum auch nicht?

Man kauft etwas gebrauchtes für einen wesentlich günstigeren Preis als vergleichbare Neuware. Das da eine Privatperson nicht noch obendrauf Gewährleistung geben kann/will, ist verständlich.

Oder ist es inzwischen wirklich besser, sowas rein zu schreiben?

Als privater Verkäufer auf jeden Fall. Ist aus meiner Sicht auch schon lange der Standard.