Privatarbeit nun klage?
folgendes
mein Freund hat vor 2 monaten bei jemanden privat etwas gearbeitet er ist von beruf her maurer und hat daher schon bei den ein oder anderen leuten privat etwas gemauert bis jz hat auch immer alles super funktioniert. Er wurde weiter empfohlen und hat dann bei einem Mann etwas gemauert. Der mann war wohl nicht zufrieden mit dem ergebniss und jetzt hat dieser besagte mann einen gutachter geholt und dieser meint dass mein freund angeblich scheisse gebaut hat. Nun wollen die meinen freund verklagen auf 25.000€ Schadensersatz
ist sowas überhaupt möglich?
bitte um schnelle antworten
12 Antworten
Das läuft auf eine Masche hinaus. Gibt es einen Vertrag, hat der Maurer ueberhaupt einen Gewerbeschein? Nichts davon ist hier gegeben, der Auftraggeber hat schlechte Karten, denn wie sollte seine Anschuldigung denn lauten?
Der Maurer, bekommt schwerlich sein Geld, weil es im Gesetz nicht vorgesehen ist solche Arbeiten unter Schutz zu stellen. Somit geht das aus wie beim Hornberger Schießen, der Auftraggeber hat seine Arbeit erledigt bekommen, der Maurer sein Geld nicht.
Das sich dazu ueberhaupt ein Gutachter findet, ist schwer zu glauben, denn sollte es ein Fall für das Gericht sein, dann wird von diesem ein Gutachter bestellt und der andere Gutachter hat ueberhaupt kein Recht vom Maurer etwas zu verlangen, höchstens vom Auftraggeber und das auch nur, wenn der freiwillig zahlt.
Insgesamt ist dieser Vorgang sehr mysteriös und "riecht" nach Betrug.
Hat dein Freund eine Rechnung erstellt oder hat er schwarz gearbeitet? Wenn letzteres, dann sind beide fällig. Das ist strafbar für beide Parteien. Reklamieren kann nur wer eine Rechnung hat.
Natürlich ist das möglich. Warum auch nicht?
Bei Freundschaftdiensten und Schwarzarbeit besteht keine Gewährleistung.
Natürlich ist sowas möglich....
Nicht in Deutschland. Hier liegt entweder Schwarzarbeit vor oder eine Freundschaftsdienst. In beiden Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Du meinst als reine ABM für das Gericht weil der Kläger zu viel Kohle hat und weiss wohin damit?
Korrekt. Klagen kann grundsätzlich erstmal jeder. Ob er dann per Rechtsspruch verurteilt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich rede von gar nichts. DU solltest eine Rechtsgrundlage für deine Aussage liefern...
Illegales Geschäft --> Gesamtnichtigkeit des Vertrages --> Kein Schadensersatz.
Weißt du, was eine Rechtsgrundlage ist?
Nach wie vor sehe ich übrigens auch nirgends eine Bestätigugn des FS, dass es sich um Schwarzarbeit gehandelt hat....
Der Rest wird hieraus ersichtlich. Bin jetzt zu Faul alles abzutippen: Haftung für Schäden bei Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdiensten (anwalt.de)
In welcher Welt?
Klaust du auch bei Mediamarkt nen Fernseher und bringst ihn dann zurück weil er nicht funktioniert?