polizist hat uns geschubst
ich und ein kollege haben eine geraucht und waren angetrunken. dann kamen 2 polizisten im auto und haben uns gefragt wo wir hin wollen usw. wir haben gesagt wir wollen zum bahnhof. dann meinten die polizisten wir sollen jetzt losgehen. wir haben gesagt wir rauchen noch auf. dann meinten die : nein, ihr geht jetzt los. wir sind dann langsam losgegangen und die polizisten sind uns hinterhergefahren. wir haben mehrere stopps eingelegt um eine zu rauchen oder kollegen zu kontaktieren. die polizisten wurden immer aggressiver und haben uns angeschrien wir sollen weiter gehen. haben wir dann aber auch immer gleich gemacht. dann sind wir ganz langsam in einen gang gegangen und uns an ein geländer gelehnt und sms geschrieben. die polizisten konnten uns genau von der straße sehen, wir hatten also keine absicht abzuhauen und haben es nie versucht. auf einmal schreien die polizisten : JETZT REICHTS ! steigen aus renn auf uns zu und schubsen uns weg, sodass wir richtig nach hinten geflogen sind. es gab ja eigentlich kein grund. und darf er uns das eigentlich verbieten pausen einzulegen ? wir waren ja trotzdem immer genau im blickfeld von denen. ich will jetzt nicht rumheulen oder so, es interessiert mich einfach.
9 Antworten
Wie alt seid ihr denn? Vermutlich habt ihr euch ohnehin widerrechtlich in der Öffentlichkeit aufgehalten. Da könnt ihr eher von Glück reden, wenn die polizisten euch für euer dümmlich-querulantisches Verhalten nur ein wenig geschubst haben, die hätten euch auch mit Berechtigung noch ganz anders maltretieren können.
Die Polizisten haben euch einen Platzverweis erteilt und es gab eine polizeiliche Verfügung, dass ihr zum Bahnhof gehen sollt.
Ihr habt euch an die Verfügung nicht gehalten, sondern seid zwischendurch immer stehen geblieben mit der tollen Ausrede, dass ihr rauchen wollt (das geht übrigens auch beim Laufen!).
Als die Polizeibeamten auf eure Spielchen keine Lust mehr hatten, haben sie die Maßnahme mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt.
Die hier einschlägigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sind abhängig vom Bundesland, in dem sich der Sachverhalt zugetragen hat .. am Beispiel Hessen u.a.: §§31, 11, 47 Abs. 1 HSOG
Ihr habt eine polizeiliche Anordnung absichtlich boykottiert und wundert euch, dass man euch schließlich "Beine macht". Ihr könnt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber die Maßnahmen gehen soweit in Ordnung.
Ich würde genaus so reagieren wie die Polizisten. Du brauchst dich nicht zu wundern
Du warst also frech zu Polizisten die nicht wollten, dass du und dein Freund irgenwo rumlungern? Und jetzt meckerst du weil die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollten?
Spitze, ganz toll gemacht! Ne cht, bist n Supertyp, wo wären wir nur ohne solche Helden?
wieso rumlungern ? wir wären ja ohnehin zum bahnhof gegangen.