polizist hat uns geschubst

9 Antworten

Wie alt seid ihr denn? Vermutlich habt ihr euch ohnehin widerrechtlich in der Öffentlichkeit aufgehalten. Da könnt ihr eher von Glück reden, wenn die polizisten euch für euer dümmlich-querulantisches Verhalten nur ein wenig geschubst haben, die hätten euch auch mit Berechtigung noch ganz anders maltretieren können.

faridkolle 
Fragesteller
 29.06.2013, 13:21

18 und 19.

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Die Polizisten haben euch einen Platzverweis erteilt und es gab eine polizeiliche Verfügung, dass ihr zum Bahnhof gehen sollt.

Ihr habt euch an die Verfügung nicht gehalten, sondern seid zwischendurch immer stehen geblieben mit der tollen Ausrede, dass ihr rauchen wollt (das geht übrigens auch beim Laufen!).

Als die Polizeibeamten auf eure Spielchen keine Lust mehr hatten, haben sie die Maßnahme mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt.

Die hier einschlägigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sind abhängig vom Bundesland, in dem sich der Sachverhalt zugetragen hat .. am Beispiel Hessen u.a.: §§31, 11, 47 Abs. 1 HSOG

Ihr habt eine polizeiliche Anordnung absichtlich boykottiert und wundert euch, dass man euch schließlich "Beine macht". Ihr könnt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber die Maßnahmen gehen soweit in Ordnung.

Ich würde genaus so reagieren wie die Polizisten. Du brauchst dich nicht zu wundern

Du warst also frech zu Polizisten die nicht wollten, dass du und dein Freund irgenwo rumlungern? Und jetzt meckerst du weil die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollten?

Spitze, ganz toll gemacht! Ne cht, bist n Supertyp, wo wären wir nur ohne solche Helden?

faridkolle 
Fragesteller
 29.06.2013, 13:27

wieso rumlungern ? wir wären ja ohnehin zum bahnhof gegangen.

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