Polizeikontrolle Toilette?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt schon sehr kuriose Fragen - aber sei's drum.

Die Polizei hat entsprechend des Polizeigesetzes des Landes grundsätzlich die Möglichkeit, dich bei einem entsprechenden Verdacht zu durchsuchen.

Du hast jedoch auch gleichermaßen das Recht, auf die Toilette zu gehen. Verweigert man dir dieses Recht, erfüllt es sogar den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB).

In der Praxis gibt es die Möglichkeiten

  • man lässt die (bei Kooperation) wenige Minuten andauernde Durchsuchung über sich ergehen,
  • man einigt sich mit den Polizisten, dass man zuerst auf die Toilette gehen darf oder, bei einem entsprechenden Verdacht,
  • die Verrichtung der Notdurft unter Aufsicht.

Spätestens, wenn man "ganz dringend muss", aber problemlos noch zwanzig Minuten mit den Polizisten diskutieren kann, wird es unglaubwürdig.

LG

WieHeistDesLi 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:27

Das ist Mal endlich Eine Kurze und knappe perfekte Antwort ohne drum und dran, danke!

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augsburgchris  02.09.2019, 11:28

Die KV sehe ich in diesem Fall unter keinen Umständen als erfüllt an. Wäre keine Toilette in der Nähe wäre die Situation auch nicht anders.

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WieHeistDesLi 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:36
@augsburgchris

Dann wäre es ja auch keine Straftat jemanden der sich selbst erschießen will zu erschießen weil wenn man nicht da gewesen wäre wäre derjenige auch gestorben

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SaniOnTheRoad  02.09.2019, 11:37
@augsburgchris

Das ist schön - sieht allerdings sowohl das Gesetz als auch die gängige Rechtssprechung anders. Witzigerweise gibt es dazu tatsächlich Urteile, die eben dies bestätigen (siehe z.B. hier).

Warum?

Das übermäßige "Einhalten" kann durchaus gesundheitliche Probleme nach sich ziehen - selbst wenn es "nur" Schmerzen oder Krämpfe sind, wird der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 223 Abs. 1 StGB)

Das zwangsweise Erleiden von Schmerzen durch eine Handlung Dritter ist - ohne Wenn und Aber - nach gängiger Auffassung eine Schädigung der Gesundheit. Quod erat demonstrandum.

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augsburgchris  02.09.2019, 11:38
@WieHeistDesLi

Das ist ja wohl kaum vergleichbar. Außerdem kann er ja jederzeit vom Suizid zurücktreten. Du aber nicht jederzeit aufs Klo wenn keines in der Nähe ist.

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WieHeistDesLi 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:39
@augsburgchris

Ok dann halt jemand der eine definitiv tödliche Dosis eines starken Giftes genommen hat

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augsburgchris  02.09.2019, 11:42
@SaniOnTheRoad

Erstens denke ich dass dieses Urteil kassiert wird.

Zweitens

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, den Beamten sei es um eine Disziplinierung des Fahrers gegangen und nicht um Strafverfolgung.

Beim Fragesteller geht es um einer Durchsuchung der ein Anfangsverdacht einer Straftat zu Grunde liegt also reden wir hier von einem ganz anderen Fall. SChade dass hier kein AZ angegeben ist. Die Begründung hätte ich gerne mal gelesen.

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SaniOnTheRoad  02.09.2019, 11:53
@augsburgchris
Erstens denke ich dass dieses Urteil kassiert wird.

Das Urteil ist mittlerweile drei Jahre alt - man hat davon nie wieder was gehört. Entweder wurde es kassiert, oder ist rechtskräftig geworden.

Leider ist das AZ auf die Schnelle nicht auffindbar.

Beim Fragesteller geht es um einer Durchsuchung der ein Anfangsverdacht einer Straftat zu Grunde liegt also reden wir hier von einem ganz anderen Fall.

Nein - den Anfangsverdacht einer Straftat gab es auch in o.g. Fall, namentlich Trunkenheit im Verkehr.

Auch bei der Strafverfolgung dürfen Gesetze nicht blindlings gebrochen werden. Gerade von Vollzugsbeamten wird eine Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen erwartet; im Rahmen der Strafverfolgung läge bei entsprechender Verhältnismäßigkeit ein Rechtfertigungsgrund vor.

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Zur Durchsuchung gibt es einen Anlaß. Wenn Du verdächtig bist, machst Du Dein Geschäftchen halt unter Aufsicht.

WieHeistDesLi 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:19

Wenn man nicht verdächtig ist und nichts zu verbergen hat

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CoverSK  02.09.2019, 11:21

Ach ja, es gibt immer einen Anlass. Genau.

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Die Polizei hat das recht dich von deinem Toilletengang zu durchsuchen aber wenn du kein dreck am Steggen hast kannst ganz normal fragen ob du davor aufs klo darfst sie sagen bestimmt nicht nein;)

WieHeistDesLi 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:21

Denke schon dass sie nein sagen sonst könnte man ja wenn man was illegales dabei hat es einfach in die Toilette schmeißen

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Habe ich mich auch schon mal gefragt. :D

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Aber selbst wenn man kein Dreck am Stecken hat, kommt es evtl. Verdächtig rüber. Du könntest ja etwas wegspülen, was sie nicht finden sollten.

Auf irgendeine Weise nachvollziehbar, wenn sie dich nicht lassen würden. Andererseits, würde ich einfach sagen dass ich vorher aufs Klo gehe. Sollen sie halt danach alles untersuchen und und, aber ich mach mir wegen denen doch nicht in die Hose.

es sind schon mal zwei Polizisten zu ca 9000 - 10000 euro Strafe verurteilt worden, weil jemand dringend auf Toilette musste, sie ihn nicht haben gehen lassen und er sich deshalb in die Hose gemacht hat

augsburgchris  02.09.2019, 11:24

Na das Urteil würde ich aber gerne mal sehen. Aktenzeichen bitte.

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