POlizeidiensttauglichkeit trotz anstehender Füllungsbehandlung?

3 Antworten

Nien. Ein kariesfreies Gebiss ist Einstellungsvoraussetzung. Du wirst die Auflage bekommen, es bis zu Tag X zu erledigen und den entsprechenden Schrieb vorzulegen.

Gruß S.

juzuzu 
Fragesteller
 16.10.2017, 18:04

Danke Sirius66

Dann sollte das ja kein allzu großes Problem darstellen, da ich wie gesagt, die Termine zur Sanierung meiner Zähne kurz nach der medizinischen Untersuchung habe. Ich kontaktierte eben auch meine Einstellungsberaterin per Mail und fragte was sie mir raten würde.

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Sirius66  16.10.2017, 18:06
@juzuzu

Nimm den Terminzettel mit oder lass dir vom Zahnarzt bescheinigen, dass er es als realsitisch ansieht, bis zum Einstellungstermin fertig zu werden.

Gruß S.

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Schon ziemlich spezielle Frage :p Frag doch einfach deinen Vorgesetzten. Ich glaube nicht, dass du wegen deinen Zähnen abgelehnt wirst. Vor allem nicht wenn du die noch im Nachhinein "reparieren" lässt.

kayo1548  16.10.2017, 18:25

Es geht hier tatsächlich nicht darum das Karies zu Einschränkungen an sich führt sondern hier geht es rein um die Behandlungskosten.

Polizeibeamte haben  idR eine sogenannte "Freie Heilfürsorge", d.h. der Dienstherr übernimmt die Behandlungskosten.

Daher muss eine Kariessanierung vor Einstellung abgeschlossen sein.

Es geht also weniger um die Zähne an sich als vielmehr um die Behandlungskosten ;)

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Dr4ch3  17.10.2017, 09:00
@kayo1548

Ah, die Antwort ist mal Sinnvoll ... sowas war mir nicht bekannt.

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Ich versteh nicht ganz was Karies mit Polizeitauglichkeit zu tun hat ... also ich kann mir nicht vorstellen dass es keine Bullen mit Karies gibt - das ist heute ganz normal, und die meisten Leute haben zumindest 1 oder 2 (kleine) Füllungen.

Sirius66  16.10.2017, 18:04

Du musst das nicht verstehen und du machst zudem einen falschen Denkansatz.

Wer EINGESTELLT werden will, braucht ein kariesfreies, zur Zeit nicht behandlungsbedürftiges Gebiss. Es geht dabei um die Kosten, die NACH der Einstellung der Steuerzahler übernimmt.

Wer bereits EINGESTELLT WURDE, darf auch krank/behandlungsbedürftig werden.

Der FS weiß das und seine Frage ist sehr berechtigt.

Gruß S.

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