Polizeibericht/Bericht richtig?

1 Antwort

In die Zeugenaussage gehört jede Kleinigkeit, die für eine Ermittlung hilfreich sein kann.

Es gehört nicht hinein, was jemand gedacht hat oder was er sonst noch vorhat (z.B., dass sie nach Hause fahren wollte.)

Diese Zeugenaussage ist bereits ein Bericht. Wäre ich die Frau, würde ich meinen Text unterschreiben, deinen aber nicht. Dein Text ist eher eine Zusammenfassung davon, in der aber für die Ermittlung folgende Dinge fehlen:

Frau Müller fuhr ein Fahrrad.

Das Kind hat geschrien.

Es wurde in ein unwegsames Waldstück gezerrt.

Der Mann trug schwarze Handschuhe.

Er sah ungepflegt und verstört aus.

Das Kind wurde hinter eine Lagerhalle gezerrt.

In den Stadtwald, nicht nur Richtung Stadtwald!

Die Meldung erfolgte umgehend.

Frigger971 
Fragesteller
 03.12.2018, 17:25

Aber so vom allgemeinen Aufbau her war mein Bericht richtig? Wenn man die Dinge die fehlen außer Acht lässt.

0
Nadelwald75  03.12.2018, 17:27
@Frigger971

Das kann ich leider nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, wie ein polizeilicher Bericht aufgebaut sein müsste.

0
Frigger971 
Fragesteller
 03.12.2018, 17:32
@Nadelwald75

Also war deine Antwort eher basierend darauf, was in eine Zeugenaussage rein gehört? Im Buch steht auch drin, dass auf Basis des Berichtes weitere polizeiliche Ermittlungen eingeleitet werden. Also denke ich mal, dass Personenbeschreibungen usw. da auch reinkommen, nur genau wissen tue ich es nicht.

1
Nadelwald75  03.12.2018, 17:33
@Frigger971

Ich weiß es auch nicht. Ich weiß z.B. nicht, weshalb zu einer Zeugenaussage überhaupt noch ein Bericht gemacht werden muss

0
Frigger971 
Fragesteller
 03.12.2018, 17:39
@Nadelwald75

Normalerweise sind die Zeugenaussagen auch in wörtlicher Rede oder so geschrieben. Diese Zeugenaussage irritiert mich auch ein wenig, weil sie sozusagen schon ein Bericht ist. Nur halt nicht in der richtigen Form (Einleitung, Hauptteil, Schluss).

0
Nadelwald75  03.12.2018, 17:47
@Frigger971

Ich würde die Zeugenaussage auch als detaillierten Bericht ansehen. Da ist nichts Unsachliches, keine wörtliche Rede, keine Vermutung.

Einleitung, Hauptteil und Schluss ist auch bei einem Polizeibericht nicht erheblich.

Höchstens könnte man als Einleitung schreiben, wer wann wo die Zeugenaussage aufgenommen hat, und als Schluss, dass der Text der Zeugin vorgelesen wurde, dass sie alles verstanden hatte, einverstanden war und eigenhändig unterschrieben hat.

0