Eingeladen als Zeuge muss ich hin?

2 Antworten

Ja, du musst zu einer (Ein-) Ladung erscheinen. Aber ich würde dort anrufen, denn die Vernehmung kann man auch dort machen, wo du dich aufhältst. Dazu musst du keine 350 km anreisen. Das wäre nicht zumutbar.

Die Vernehmung wird dann wohnortnah durchgeführt.

Ruf doch einfach mal dort an. Manchmal kann man seine Aussage auch in einer Dienststelle in der Nähe machen. Ausserdem ist die Sache für Dich doch abgeschlossen, also kannst auch gleich fragen wie Du evtl. einfach die Anzeige zurückziehen kannst. Die müssen das nicht verfolgen, ist ein Antragsdelikt wie es klingt.

Frage72015 
Fragesteller
 04.09.2019, 17:06

Ja für mich ist die sache eh vorbei weil ich mein geld erhalten habe.Daswegen möchte ich überhaupt garnicht hin und kann auch nicht und heute kann ich da garnicht anrufen

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Bearman1974  04.09.2019, 17:07
@Frage72015

Dann ruf morgen an. Aber melden musst Dich schon. Zieh die Anzeige zurück, frage wie das geht und erkläre auch Deinen Gesundheitszustand.

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wiki01  04.09.2019, 17:07
wie Du evtl. einfach die Anzeige zurückziehen kannst.

Das braucht er nicht nachzufragen. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann nur einen gestellten Strafantrag zurücknehmen.

Bei Antragsdelikten gibt es das relative und das absolute. Googel mal danach, dann brauchst du keine falschen Tipps zu geben.

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Bearman1974  04.09.2019, 17:10
@wiki01

Ja, den Strafantrag meinte ich auch wenn der nötig war und daher soll er nachfragen ob er jetzt der StA was schicken muss oder es reicht dies formlos der Polizei gegenüber zu erklären...

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Frage72015 
Fragesteller
 04.09.2019, 17:12
@wiki01

was passiert wenn ich es zurückziehe ?

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Frage72015 
Fragesteller
 04.09.2019, 17:35
@Bearman1974

und noch was wenn ich jetzt diesen antragsdelikt zurücknehme kann der andere nicht dagegen reagieren und sagen "ich habe recht denn er hat aufgegeben oder so und irgendwie wieder das geld erlangen "

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Grinzz  04.09.2019, 19:01
@Frage72015
was passiert wenn ich es zurückziehe ?

Falls möglich und gewollt wird die StA das besondere öffentliche Interesse bejahen. Dann feht das Verfahren einfach weiter. Falls nicht endet das Verfahren, wobei du in die Kosten verurteilt wirst.

Hilft dir beides nicht weiter ;-)

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wiki01  04.09.2019, 19:40
@Grinzz

Das öffentliche Interesse hilft nur bei relativen Antragsdelikten. Handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt, gibt es kein öffentliches Interesse. Bei Rücknahme des Strafantrags entsteht ein Verfahrenshindernis, und der StA muss einstellen, ob er will oder nicht.

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Frage72015 
Fragesteller
 04.09.2019, 21:05
@wiki01

habe irgendwie nichts verstanden :) naja ich rufe da morgen an und sage das ich zu 100pro nicht kommen kann, da kann der staat mich zu nichts zwingen wenn ich aus gesundheitlichen gründen nicht weit fahren kann. Die können meine aussage ruhig hier igrnedwo bei mir nehmen aber wegen so ein scheis fahre ich keine 350km wo die sache für mich eh keine bedeutung mehr hat. Es ist mir doch egal ob der angeklagte strafe kriegt oder nciht ich war halt gezwungen ihn anzuzeigen weil paypal mich darauf gefordert hat sonst hätte ich mein geld nciht bekommen.

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Grinzz  04.09.2019, 21:15
@wiki01
Das öffentliche Interesse hilft nur bei relativen Antragsdelikten. 

Deswegen schrieb ich ja: Falls möglich und gewollt (...)

Ich wollte aber in erster Linie darauf hinaus, dass auch diese Option angesichts § 470 StPO nicht erstrebenswert ist.

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Grinzz  04.09.2019, 21:20
@Frage72015
da kann der staat mich zu nichts zwingen wenn ich aus gesundheitlichen gründen nicht weit fahren kann. 

Falls du einen Arzt findest, der die genau dies bestätigt, kannst du zuhause bleiben. Falls nicht kann der Staat sich sehr wohl zwingen. Ob das Verfahren für dich noch relevant ist, ist total egal. Für die StA und den den Richter ist es relevant. Eine Wahl, ob du erscheinst oder nicht, hast du nicht.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden dir die Kosten deiner Säumnis, regelmäßig ein Ordnungsgeld und manchmal (bei besonders störrischen Zeugen oder solchen, die ihr Fernbleiben vorher groß im Internet ankündigen) auch Ordnungshaft verhängt. 2 Wochen hinter schwedischen Gardinen helfen vielen Zeugen zur Erkenntnis, dass man selbst am kürzeren Hebel sitzt :-D

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Frage72015 
Fragesteller
 05.09.2019, 01:28
@Grinzz

Naja dann bin ich beruhigt denn ich habe einen artzt der das bestätigen wird.Bin auch schon seit 2 jahren begutachtet und krankgeschrieben wegen mein rücken .Es ist ja nciht gelogen ich kann wirklich nicht so lange fahren das weis mein artzt auch ich habe nachinein schmerzen wenn ich das mitmache.Ich lasse ihn dann halt sowas schreiben.Aber naja ich rufe da am besten morgen an und dann gucken wir mal.

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