Als Zeuge aussagen, Vorfall weitersagen?
darf man wenn man zeuge einer straftat wurde (die noch nicht vom gericht bestraft wurde), anderen menschen davon erzählen, was passiert ist bzw. auch eventuell ins detail gehen?
Oder muss man zunächst, bis man vor gericht ist, darauf verzichten anderen personen davon zu erzählen?
Ich würde gerne einem freund erzählen, was passiert ist aber bin mir nicht sicher, ob ich das darf bzw. ob das zu früh ist? Er fragt, was passiert ist und ob ich etwas weiß.
4 Antworten
So viel ich weiß, gibt es keinerlei Verbot, etwas das man erlebt hat, anderen zu erzählen. Vielleicht ist es aber ratsam, dies nicht öffentlich oder in den "sozialen" Netzwerken zu tun. Wenn dies zu publik wird, könnte das im Prozess dazu führen, dass deine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird.
ja, solange es dir nicht untersagt wurde darueber zu reden kannst du.
Solange Du keine "Schweigepflicht" hast, sollte das möglich sein.
Klar darfst du das. Freie Meinungsäußerung. Was nicht geht ist öffentliches Denunzieren, bewusst Unwahrheiten verbreiten. Privat darüber reden darfst du. Es beschäftigt dich ja. Da darf man drüber reden. Erzähl es ihm.