Bei schriftlicher Zeugenaussage nach mündlicher Aussage fragen?
Ich bin Zeuge eines Konfliktes und habe jetzt das Schreiben der Polizei bekommen. Ich soll aber jetzt alles detailliert auf ein Blatt schreiben. Ich würde gerne wissen ob man bei dem Schreiben fragen kann nach einer mündlichen Aussage.
3 Antworten
Du kannst entweder:
- Deine Faulheit beiseite schieben und einfach läppische 1-2 Blätter beschriften.
- Bei dem Sachbearbeiter anrufen und fragen ob du nicht dort schriftlich vernommen werden kannst.
- Deine Aussage bei der Polizei verweigern
Zu letzterem muss ich allerdings hinzufügen, dass du dazu nur das Recht hast, wenn du eine Beziehung zu dem Beschuldigten hast oder dich mit deiner Aussage selbst belasten könntest. Hierzu müsstest du allerdings vorher belehrt worden sein. Liegt das nicht vor und du hast einfach keinen Bock was dazu zu schreiben, musst du damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft die Vernehmung anordnet und/oder du vor Gericht geladen wirst um zur Sache auszusagen. Wenn du dazu auch zu faul bist bekommst du größere Probleme.
Das macht überhaupt keinen Sinn. Jeder normale Mensch würde alles lieber schriftlich machen, da kannst du dich nicht verplappern .
Außerdem würde es dann vor Ort auch niedergeschrieben, dauert dann alles unnötig länger.
Es ist noch unnötiger das einem teuren Polizisten zu diktieren.
mache einen Termin bei dem zuständigen Beamten, gib die AZ dabei an und gehe vorbei
Ich müsste dann aber 1 bis 2 Seiten schreiben und darauf habe ich keine Lust weil das unnötig ist für so eine kleine Sache 🤷🏼♂️