Polizei beschädigt Eigentum während Arrest?
Hallo,
Ich war gestern Karneval feiern. Ich hatte schon früh einen Platzverweis erhalten und hatte mich daraufhin mit einem Freund zum Bus begeben. Wir haben gesehen das 3 Jungs auf 2 Mädchen eingeschlagen haben und sind Usain bolt mäßig zum Geschehen gesprintet und haben versucht die Mädchen zu verteidigen. Nachdem wir die Jungs auf Abstand gehalten haben zog einer ein Messer und die Situation eskalierte. Mein freund und ich kamen beide in Polizei Gewahrsam ( nicht alkoholisiert). Wir verbrachten von 22-5 Uhr auf der wache in Wipperfürth. Ich musste mir die Zelle mit 2 fremden teilen und wir mussten durchnässt und nackt auf kalten fliesen schlafen. Die Polizei hat es nicht interessiert. Als ich entlassen wurde, um 5 Uhr an einem Sonntag, in einer fremden Stadt wo mein Ticket nicht funktioniert, habe ich auch mein Eigentum zurückbekommen. Mein Handy und meine kopfhörer wurden einfach in eine komplett nasse tüte gesteckt und mein Handy war komplett feucht. Was kann ich tun? Sind das normale Zustände im polizeilichen Gewahrsam?
6 Antworten
Du hast unter Garantie nicht nackt auf dem Boden geschlafen! Wenn du dich zum Schlafen hinlegst, ist das allein deine Entscheidung. Du kannst auch stehen und in der Zelle umherwandern.
Das deine Klamotten naß waren, wird wohl dem Wetter geschuldet sein. Für Wechselklamotten ist die Polizei ebenfalls nicht zuständig.
Hat dein Handy denn überhaupt Schaden genommen? Feucht ist ja nicht gleich kaputt.
Bleibt festzuhalten, dass ein Fehlverhalten nur auf deiner Seite zu attestieren ist.
Es gibt beider Polizei keine trockenen Klamotten, auch keinen Trockner. Wer nass kommt, ist nass.
Es gibt keine Einzelzimmer, keine Betten und keine Sonderwünsche. Es kommen so viel Leute in die vorhandenen Zellen, wie Platz ist.
Auch besteht keine Fußbodenheizung und mehr als eine Holzprische ohne Polster gibts auch nicht. Das ist überall gleich.
Und man verwahrt die Dir abgenommenen Gegenstände beisammen und einfach so, wie man sie Dir abgenommen hat. War da alles oder etwas feucht, ist es nunmal feucht. Das kommt zusammen in eine Box und gut.
Mehr ist dort nicht und damit hat man alles getan, wozu man verpflichtet war.
Ja gibt Schadensersatz nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechtes gemäße 839 BGB iVm 34 GG
Ich hatte schon früh einen Platzverweis erhalten und hatte mich daraufhin mit einem Freund zum Bus begeben.
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nun als Ursache für den Zellenaufenthalt bist du alleine.
Wenn nun Polizisten bei jeder einzelnen Person darauf achten sollen dass elektronische Geräte nicht beschädigt werden hätten sie viel zu tun
Ich glaube das nicht.
Ich auch nicht, insbesondere wegen ' wir mussten durchnässt und nackt auf kalten fliesen schlafen.' Fehlen nur noch die Handschellen ...
was da auch fragwürdig ist, ist die Sache dass er für " durchnässt und nackt auf kalten fliesen schlafen.", kein Schmerzensgeld bzw Entschädigung möchte, über den Zustand seines Handys er sich aber beschwert
eher SGB , Vorspiegelung falscher Behauptungen bzw übler Nachrede