Playstation Tattoo?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Logo ist auf jeden Fall geschützt als A) Marke(nzeichen), und vielleicht noch als B) (Kunst-)Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.

Zu A): Das Stechen eines Tattoos und das Tragen eines Tattpps ist keine markenmäßige Benutzung einer geschützten Marke, daher also zulässig. Siehe Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Zu B): Im Urheberrechtsgesetz gibt es ein Recht auf § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Das sollte bei dir der Fall sein - wenn auch nicht unbedingt beim Stecher des Tattoo, was dir aber egal sein kann ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Magister Publizistik, Journalist, wissenschaftlicher Lektor
luca446 
Fragesteller
 20.10.2019, 10:56

Danke sehr hilfreich

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Eigentlich hat Sony schon das Urheberrecht auf dem Logo, wahrscheinlich ist es Sony aber egal wenn du dir das Logo tätowieren lässt.

Sollte kein Problem sein. Andere lassen sich ja auch Brands oder bekannte Charaktere stechen, die bekommen auch keine Probleme wegen urheberschutz. Und wenn, wir sollen die denn genau auf dich draufkommen

Also ich hab ein PS tatoo, Sony hat mich bisher noch nicht verklagt

das ist deine Sache ob du es haben darfst oder nicht! Du kannst ja noch Geld für die Werbung verlangen!