PKW Nutzung?
Guten Tag, ich hatte heute den fall das ein Kunden Fahrzeug zur Reparatur hatte ( Ich bin Selbstständig). Für die Reparatur musste ich das Fahrzeug auf öffentlicher Straße bewegen. Nun Kahm der Kunde während der Probefahrt und meinte ich hätte keine Erlaubnis das Fahrzug zu führen und dies hätte er mir von Anfang an gesagt. Nach dem ich ihn freundlich auf die Unterlagen die er unterschrieben hat hinwies schlug er wild um sich. Die Frage ist, was hat er Rechtlich für Möglichkeiten und welche Möglichkeiten habe ich.
6 Antworten
und meinte ich hätte keine Erlaubnis das Fahrzug zu führen
wenn du den B hast, darfst das Fahrzeug führen.
wenn so ein Depp damit anfängt, und tschüss, soll er sich eine andere Werkstatt suchen, da ist Ärger vorprogrammiert.
es gibt tatsächlich menschen die verswuchen sich mit allen Mitteln um die bezahlung der rechnung zu drücken. es gilt der reparaturauftreg und damit gehört eineprobefahrt dazu Punkt. Ich würde jedoch das Rückhalterecht bzw Pfandrecht zur Anwendung bringen bis die Rechnung Bar bezahlt ist. Wenn der um sich schlägt hol die Polizei..
Wenn dir ein Kunde untersagt, das Fahrzeug zu einer Probefahrt zu nutzen, soll er sein Fahrzeug selbst reparieren.
er hat es eben nicht untersagt an dem abgabe Datum 😂 das sagt der halt jetzt nur
Was wurde repariert, im Regelfall ist eine Probefahrt Bestandteil der Reparatur.
Allerdings fahren auch einige Werkstätten gerne mit Kundenautos Ersatzteile holen oder mal schnell zum Bäcker.
Aber andererseits, als was bist du denn selbstständig, vor einem Jahr warst du noch in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bei Problemen mit einem Roller oder einem Auto fragst du hier nach?
Ne Autowerkstatt wird es ja sicher nicht sein.
Gute Frage Net wird von der ganzen Familie genutzt demzufolge stellt hier ständig jemand anderer eine frage
Das ist ja praktisch, aber wenn du doch eine Werkstatt hast, warum müssen die Anderen hier fragen, verstehe ich nicht.
ich kann dir 50 mal erklären und du wirst es trotzdem nicht verstehen. wie beim letzten mal auch schon
Also, du hast eine Autowerkstatt, hast etwas an einem Auto repariert, eine Probefahrt gemacht und nun stellt sich raus, der Kunde wollte es nicht.
Du hast einen unverständlichen Satz in dem Reparaturauftrag, wonach das Auto für angegebene Schritte genutzt werden kann.
Also, was für eine Dienstleistung war es, für Waschen, Scheibe tauschen oder Lackkratzer entfernen ist keine Probefahrt notwendig.
Daher würde in dem Fall der Kude Recht haben.
Wenn Du den unterschriebenen Kundenauftrag hast, hat der Kunde nicht um sich zu schlagen.
Er ist im Unrecht.
Das Fahrzeug wurde für die angegeben Schritte wie im vertrag steht genutzt