PKW Nutzung?

6 Antworten

und meinte ich hätte keine Erlaubnis das Fahrzug zu führen

wenn du den B hast, darfst das Fahrzeug führen.

wenn so ein Depp damit anfängt, und tschüss, soll er sich eine andere Werkstatt suchen, da ist Ärger vorprogrammiert.

es gibt tatsächlich menschen die verswuchen sich mit allen Mitteln um die bezahlung der rechnung zu drücken. es gilt der reparaturauftreg und damit gehört eineprobefahrt dazu Punkt. Ich würde jedoch das Rückhalterecht bzw Pfandrecht zur Anwendung bringen bis die Rechnung Bar bezahlt ist. Wenn der um sich schlägt hol die Polizei..

Denny2409 
Fragesteller
 23.08.2022, 20:34

vielen dank

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Wenn dir ein Kunde untersagt, das Fahrzeug zu einer Probefahrt zu nutzen, soll er sein Fahrzeug selbst reparieren.

Denny2409 
Fragesteller
 23.08.2022, 17:44

er hat es eben nicht untersagt an dem abgabe Datum 😂 das sagt der halt jetzt nur

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Was wurde repariert, im Regelfall ist eine Probefahrt Bestandteil der Reparatur.

Allerdings fahren auch einige Werkstätten gerne mit Kundenautos Ersatzteile holen oder mal schnell zum Bäcker.

Aber andererseits, als was bist du denn selbstständig, vor einem Jahr warst du noch in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und bei Problemen mit einem Roller oder einem Auto fragst du hier nach?

Ne Autowerkstatt wird es ja sicher nicht sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit 41 Jahren und vielen 100.000 km unterwegs
Denny2409 
Fragesteller
 23.08.2022, 17:43

Das Fahrzeug wurde für die angegeben Schritte wie im vertrag steht genutzt

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Denny2409 
Fragesteller
 23.08.2022, 17:47

Gute Frage Net wird von der ganzen Familie genutzt demzufolge stellt hier ständig jemand anderer eine frage

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HoskevonBerg  23.08.2022, 17:48
@Denny2409

Das ist ja praktisch, aber wenn du doch eine Werkstatt hast, warum müssen die Anderen hier fragen, verstehe ich nicht.

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Denny2409 
Fragesteller
 23.08.2022, 17:49
@HoskevonBerg

ich kann dir 50 mal erklären und du wirst es trotzdem nicht verstehen. wie beim letzten mal auch schon

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HoskevonBerg  23.08.2022, 17:56
@Denny2409

Also, du hast eine Autowerkstatt, hast etwas an einem Auto repariert, eine Probefahrt gemacht und nun stellt sich raus, der Kunde wollte es nicht.

Du hast einen unverständlichen Satz in dem Reparaturauftrag, wonach das Auto für angegebene Schritte genutzt werden kann.

Also, was für eine Dienstleistung war es, für Waschen, Scheibe tauschen oder Lackkratzer entfernen ist keine Probefahrt notwendig.

Daher würde in dem Fall der Kude Recht haben.

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Wenn Du den unterschriebenen Kundenauftrag hast, hat der Kunde nicht um sich zu schlagen.

Er ist im Unrecht.