LKW Parkstreifen für PKW?
Guten Tag liebes Schwarmwissen.
Mir ist bekannt, dass innerorts die Ausschreibung der Nutzung eines Gebietes überwiegend die Parkmöglichkeiten von LKW ab 7,5t regelt (Wohngebiet, Industriegebiet und Mischgebiet).
Doch wie sieht es aus, wenn in einem Misch- oder Industriegebiet folgendes Schild vor dem Parkstreifen steht:
Dann dürften doch, nach Adam Riese, dort auch nur PKW parken dürfen. Zumindest würde das für mich so Sinn machen. Oder gibt es da die Möglichkeiten von Ausnahme(genehmigungen) für LKW?
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten und wünsche ein bezauberndes Wochenende.
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
1 Antwort
Aus einem Wohnmobil Blog:
Parkplätze, die lediglich für PKW gelten: Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der STVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist. Wenn dieses weiße Zusatzschild unterhalb des blauen Parpkplatzschilds einen Pkw zeigt, ist der Fall juristisch eindeutig: Auf einem in dieser Art gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort auch keine "kleineren Campingbusse" über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil" handelt.
Über Ausnahmefälle oder Genehmigungen hab ich nichts gefunden.
Vielen Dank für Deine Antwort!