Pilotenausbildung trotz Kurzsichtigkeit?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Ich habe ziemlich viele Websites und Foren besucht aber meistens widersprachen sich die Informationen."

Ja, das ist ein grundlegendes Problem aller Internetforen. Sich widersprechende "Informationen?" musst Du immer! gegenchecken; deshalb kannst Du auch gleich bei den richtigen Stellen nachfragen.

Die Fakten:

  1. Es zählt, was der Gesetzgeber vorgibt und was ein Unternehmen, hier die AUA, als eigene Voraussetzungen nennt.
  2. Die EU/EASA hat in ihren "Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED" als Ergänzung zur Ausbildungsverordnung 1178/2011 die Bedingungen festgelegt. Die Info gibt es bei der EASA unter "Aircrew Part-MED".
  3. Bei Airlines geht man davon aus, dass Du rund 30 Jahre fliegst. In der Zeit ändert sich natürlich das Auge, darf aber nie außerhalb der Toleranz der gesetzlichen Vorgaben sein - unabhängig von den firmeneigenen Vorgaben.
  4. Es liegen bisher (meine Info von unseren Flugmedizinern aus 2016) keine belastbaren Studien vor, welche eine Laser-OP nach 30 Jahren betrachten - und noch viel weniger, welche davon das fliegende Personal betreffen.
  5. Die Bundeswehr lässt eine bestimmte (von drei möglichen) Laser-OPs selbst für ihre Kampfjetpiloten zu. Die fliegen aber einsatzrelevant weitaus weniger als die 30 Jahre, die in der Zivilfliegerei Standard sind. Daher sagte mir mal ein Fliegerarzt, dass es z. B. die Bw überhaupt nicht interessiert, ob ein Ex-Pilot nach dem Ausscheiden (nach dem Minimum von 16 Jahren) aufgrund der OP blind werden würde oder nicht; da haben Airlines eine andere Einstellung.
  6. Bei Grenzwerten obliegt es der nationalen Luftfahrtbehörde - in AT also austrocontrol -, Einzelfallentscheidungen aufgrund von Augenarztberichten zu treffen. Die Vorschriften ließen mal +5,0/-6,0 Dioptrien für die Berufsfliegerei zu. Ich meine, die Werte wären mittlerweile aus der Vorschrift verschwunden, bin mir aber nicht sicher. Allerdings kannst Du ja mal selbst recherchieren.
  7. Kommen wir also zu Deiner Sachfrage: Solche Fragen stellt man nicht in einem Internetforum, denn wie Du selbst schon festgestellt hast, gibt es immer widersprüchliche Aussagen (nach dem Motto "Geht oder geht nicht"), die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind.
  8. Daraus folgt zweierlei: a) sich bewerben und die Beurteilung abwarten, denn was hast Du schon zu verlieren? b) Du erkundigst Dich bei austrocontrol. Da kannst Du anrufen (Tel: +43(0)51703 7300) oder Dir die Liste der flugmedizinischen Zentren (AeMC - Aero Medical Center) herunterladen. Nur diese dürfen nämlich in Europa die Erstuntersuchung der Klasse 1 machen. Diese Liste ist für Österreich aber sehr übersichtlich, denn es gibt nur zwei, einmal bei der AUA selbst in Wien und einmal in Niederösterreich.

Die Links zu austrocontrol - Flugmedizin:

https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin

Infos zu den flugmedizinischen Zentren (AeMC) für die Erstuntersuchung:

https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin/zentren

Liste der flugmedizinischen Zentren:

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/WsBTd_DC_LFA_AMS_004.pdf

Infos zu den flugmedizinischen Sachverständigen (AME - Aero Medical Examiner, bei uns Fliegerärzte genannt). Sie dürfen, wenn sie für die Klasse 1 zugelassen sind, nur Verlängerungsuntersuchungen dafür machen, keine Erstuntersuchung.

https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin/sachverstaendige

List der flugmedizinischen Sachverständigen:

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/DC_LFA_AMS_003_2017-12-20_1112349.pdf

Warum Du noch nicht dort gefragt hast und es lieber hier bei GF machst, verstehe ich nicht wirklich. Aber Du bist nicht der Einzige. Seltsamerweise fragen die Leute lieber hier nach als sich direkt bei den Fachleuten zu erkundigen.

Egal, viel Erfolg!