Pferd gefangen, Reiter fehlt, Suchauto geschrottet, wer zahlt die Reparatur?

5 Antworten

Du hättest eigentlich auch ganz normal fahren können oder einen Rettungsdienst einweisen, der entsprechend ausgerüstet ist. Es bringt keinem Verletzten was, wenn sein Retter sich umbringt auf dem Weg zur Rettung. Wenn Du am Berg einen Absturz beobachtest, springst Du doch auch nicht direkt hinterher und möchtest dann den Rucksack ersetzt haben.


Truedie 
Fragesteller
 30.09.2023, 20:21

Nun ja, ich bin leider Pferdefachfrau und habe eine medizinische Ausbildung und weiß, dass nach einem Sturz vom Pferd oftmals die Rippen brechen. Im schlimmsten Fall wird die Lunge perforiert. Da geht es um Minuten. Natürlich ist man beim absetzen eines Notrufes "aus'm Schneider" aber mein Gewissen war da anderer Meinung. Und ja, man springt nicht hinterher aber irgendwie musste ich doch los. Danke für deine Antwort :)

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man macht sich erst ein bild von der lage und handelt dann. wer eine medizinische ausbildung hat, muss das wissen.

das pferd wird nicht ruhiger, wenn man wie gestört "losbrettert.

  • pferd sichern (koppeltor schliessen) - ein freilaufendes pferd stellt eine grosse gefahr für den strassenverkehr dar. einen kilometer bis zur nächsten stark befahrenen strasse legt es in 3 - 4 minuten zurück.
  • versuchen, einen möglichen reiter ausfindig zu machen. zunächst natürlich in der nähe des pferdes.
  • währenddessen notruf absetzen. den anweisungen der leitzentrale folge leisten.
  • wenn du weiter nach einer person suchst, musst du am telefon bleiben
  • falls sich das ganze zwischenzeitlich erledigt, einsatz abbrechen lassen
  • rettungsdienst und polizei einweisen

du bist also wissentlich zu schnell gefahren, obwohl du vermutetest, dass irgendwo ein liegender mensch auf dem boden sein müsste. du wusstest aber nicht ob und du wusstest nicht wo.

die logik des zu schnell fahrens, so dass du sogar die kontrolle über das fahrzeug verloren hast, erschliesst sich mir nicht.

du hast also wissentlich einen schon verunfallten menschen, der dir nicht hätte ausweichen können, durch schnelles fahren in lebensgefahr gebracht. du hättest nicht bremsen oder ausweichen können, wenn er plötzlich vor dir auf dem feldweg gelegen hätte.

wenn deine vollkasko fahrlässigkeit einschliesst, zahlt sie. sonst nicht. im gegenteil. selbstunfall durch nichtbeherrschung des fahrzeuges kann dich auch den führerschein kosten.


Truedie 
Fragesteller
 02.10.2023, 08:43

Mein Fahrzeug hatte ich in jeder Sekunde unter Kontrolle. Lediglich die abgesackte Fahrbahn habe ich nicht gesehen und bin aufgesessen 🙃

Das Pferd hatte ich zuerst gefangen, abgesattelt und zu seinem Kumpel gestellt, es war also aufgeräumt.

Ja mal sehen was die Versicherung sagt 🙃

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pony  02.10.2023, 12:13
@Truedie

der gutachter wird wohl davon ausgehen, dass du den schaden erkannt hättest, wenn du mit angepasster geschwindigkeit gefahren bist. wie angepasste geschwindigkeit definiert wird, weisst du sicher noch aus der fahrschule.

der unfall wäre also vermeidbar gewesen - zumal man ja beim befahren eines feldweges (= wirtschaftsweg) mit sowas rechnen muss. gerade im frühjahr und herbst, wo dort in der regel beschädigungen durch besonders schwere landwirtschaftliche fahrzeuge stattfinden können.

landwirte haben nur instandhaltungspflicht, sofern es um die bewirtschaftungsmöglichkeit mit landmaschinen und nicht für die befahrbarkeit mit pkw geht.

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Das war Deine Fahrt und Deine Schrottung. Deine Versicherung zahlt nur, wenn Du Vollkasko versichert bist. Ansonsten kriegst Du von niemandem irgendwas.


Truedie 
Fragesteller
 30.09.2023, 20:21

Ok, hab Vollkasko. Mal sehen was die sagen🙈 Danke 💞

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Das ist versicherungstechnisch „selbstverschuldet“. So moralisch gut dein Verhalten gewesen sein mag, ist so etwas nicht vorgesehen. Den Reiter zu suchen, wäre Aufgabe der Polizei und des Rettungsdienstes gewesen.

Ich habe die Befürchtung, dass du dir das selber ans Bein binden kannst (ohne Vollkasko).

Wenn überhaupt, kann das nur der Tierhaftpficht vorgelegt werden. Und die wird sich weigern, mit dem Hinweis, dass dich niemand darum gebeten hat mit dem Auto das zu machen.


pony  02.10.2023, 12:15

selbst die vollkasko zahlt nicht bei grober fahrlässigkeit. zu schnelles fahren auf einem wirtschaftsweg zählt dazu.

die tierhaftpflicht des pferdehalters hat damit gar nichts zu tun, weil die gefahr für das auto nicht vom pferd ausging.

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