Pfegegeld auch bei Geschwistern?

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es gibt die sogenannte verwandtenpflegschaft. da halten sich jugendämter finanziell gerne heraus.

ich weiß von einem fall, bei dem die großmutter ihre enkelin in pflege genommen hatte und der antrag auf pflegegeld 4 x in folge abgelehnt wurde. ich half immer, den einspruch zu schreiben und am ende mußte ab antragstellung nachgezahlt werden.

die ausrede "du müßtest pflegemutter sein" und die damit verbundene ausbildung durchlaufen, gilt bei verwandtschaftspflege nicht. also bleib dabei, nicht lange fragen, sondern schriftlich den antrag auf pflegschaft und aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. du kannst auch durchblicken lassen, daß du notfalls einen anwalt hinzuziehst und vor das familiengericht gehst.

Hallo Kirsche!

Vielleicht hilft Dir dies weiter:

"Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII ist eine Leistung für die Herkunftseltern. Sie wird erbracht von den Jugendämtern, die mit der Durchführung Pflegeeltern beauftragen. Das Jugendamt geht mit der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zugleich die Verpflichtung ein, den Unterhalt des Kindes in dieser Familie zu gewährleisten und sicherzustellen. Für beide Aufgaben (Leistungserbringung + Sicherstellung Lebensunterhalt) erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld für ihr Pflegekind nach § 39 SGB VIII. Dieses ist jedoch untrennbar mit der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII verbunden. Endet diese Hilfe, endet auch der Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld."

http://pflegekinderrecht.wordpress.com/2010/07/26/pflegegeld-und-sonstige-finanzielle-leistungen/

Ich verstehe es so, dass ein Anspruch auf Pflegegeld nur dann besteht, wenn das Jugendamt ein Kind in eine Pflegefamilie bringt. Damit die Eltern die Pflegefamilie nicht bezahlen müssen (weil ihnen hier die finanziellen Mittel fehlen), übernimmt das Jugendamt die Zahlungen.

Wenn Du nun aus freiwilligen Motiven heraus Deinen Bruder zu Dir nehmen möchtest, dann kannst Du das im Einverständis mit Euren Eltern tun. Sie bleiben aber nach wie vor für den Unterhalt Deines Bruders zuständig und müssen Dir den Aufwand bezahlen. Entweder verrechnen sie hiermit das Kindergeld oder Du beziehst das Kindergeld direkt und sie zahlen Dir den Rest. Sie müssten das Kind zuhause ja auch selber versorgen und bekämen hierfür kein Geld; es sei denn sie wären Empfänger von Sozialleistungen. Oder ist Deine Mutter allein erziehend? Dann würde Dein Bruder Barunterhalt vom Vater erhalten, der dann an Dich ginge. In dem Fall müsste Deine Mutter aber auch Geld beisteuern. Falls Dein Bruder keinen oder zu wenig Barunterhalt erhält, stehen ihm Sozialleistungen (Hartz4) zu.

Du schreibst, Deine Mutter ist nicht in der Lage, sich um Deinen Bruder zu kümmern. Wenn sie selber das auch so sieht, dann kann sie eine Betreuung in einer Pflegefamilie beim Jugendamt beantragen und dabei Dich als zu Betreuende benennen. Gleichzeitig könnte sie den Antrag auf Pflegegeld für das Kind stellen. Dieses Geld würde dann im Falle einer Bewilligung an Dich ausgezahlt werden.

ABER! Wenn das Jugendamt die Notwendigkeit einer Pflegefamilie anerkennt und die Pflegekosten für das Kind tatsächlich übernimmt, dann kann es sein, dass sie selber hier eine in deren Augen geeignete Pflegefamilie sucht. So könnte es durchaus passieren, dass zwar das Pflegegeld gewährt wird, Dein Bruder aber in eine fremde Familie kommt.

So was musst Du unbedingt vorher gründlich klären. Wenn Dir das Jugendamt keine geeignete Hilfe scheint, dann kannst Du Dich zunächst unverbindlich bei einem Fachanwalt beraten lassen, was zu tun ist.

Liebe Grüße

Prudentia

Kirsche1985 
Fragesteller
 15.10.2013, 14:26

Hallo Prudentia , vielen Dank für deine sehr informative Mail . Damit hast du mir schon sehr weiter geholfen . Meine Mutter sieht diese Notwendigkeit , dass mein Bruder fortan bei mir bleibt , leider nicht . Aber da jetzt gehandelt werden muss , möchte das Jugenamt selbst , dass mein Bruder "erstmal" in meiner Obhut bleibt und unter gar keinen Umständen , in eine Pflegefamilie kommt . Meine Mutter , sowie der Vater meines Bruders , sind beide nicht zahlungsfähig und willig . Das Beste wird wohl wirklich sein , einen Anwalt damit zu beauftragen .

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Eigendlich kriegt Jedes kind Kindergeld und dann kriegst du das und damit solst du denn Für dein bruder sorgen

Kirsche1985 
Fragesteller
 15.10.2013, 13:11

Kindergeld ist klar , ich meinte aber speziell das Pflegegeld .

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Du musst es beantragen und dann wirst du es bekommen.

Kirsche1985 
Fragesteller
 15.10.2013, 13:09

Ich war gestern bereits beim Jugendamt und habe das Thema schon mal angesprochen . Und dort meinte man zu mir , ich habe nur Anspruch auf Pflegegeld , wenn ich offizielle Pflegemutter bin . Das ist mir allerdings total neu , da eine Bekannte ebenfalls Pflegegeld bezieht , da sie ihre Nichte großzieht und das obwohl sie keine Pflegemutter ist .

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Wenn du das beantragst schon.