Personalausweis beantragen vergessen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ab 16 Jahren gilt in Deutschland die allgemeine Ausweispflicht.

Ich zitiere dir dazu mal einfach das Gesetz, in dem das steht: § 1 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG):

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche […] sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind […].

Wie du siehst, steht dort nichts von Mitführen, sondern lediglich von besitzen. Du musst deine Dokumente also nicht permanent dabei haben.

Jetzt hast du aber einen Reisepass, und keinen Ausweis. Und da gibt es im § 1 des Personalausweisgesetzes noch einen tollen Absatz 2. Dort steht im dritten Satz:

(2) [...] Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt […].

Deine Ausweispflicht erfüllst du also auch ganz einfach mit deinem Reisepass. _________________________________________________________________________________

Aber:

Aufgrund der Coronapandemie kann es sein, dass in deinem Bundesland eine solche Mitführpflicht besteht, eingeführt wird, oder wieder eingeführt wird.

In Sachsen-Anhalt z.B. galt vor wenigen Wochen noch eine solche Mitführpflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IchSchaueMichUm 
Fragesteller
 04.05.2020, 09:35

Danke dir! Falls es zu einer Mitführpflicht kommen sollte, würde trotzdem der Reisepass reicher für das erste oder?

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PissedOfGengar  04.05.2020, 09:36
@IchSchaueMichUm

Das kommt drauf an, wie das Bundesland das Ganze regelt. In Sachsen-Anhalt galt z.B. dass man einen Nachweis über die Wohnanschrift parat haben muss, wenn man keinen Ausweis, oder einen abgelaufenen Ausweis dabei hat.

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In Deutschland mußt du nix mitführen, nur ein gültiges Ausweispapier besitzen. Das ist auch ein Reisepass. Du brauchst also nix beantragen, mußt nur das Ablaufdatum deines Reisepasses beachten. Irgendwann muß der erneuert werden. Dann kanns rdu dir immer noch überlegen, ob du nen Pass beantragst, oder einen preiswerteren Perso.

Ich hab mit 60 Jahren den ersten Perso meines Lebens beantragt, weil ich kaum mehr ins nichteuropäische Ausland reise und weil der Perso billiger ist. Bis dahin hatte ich immer nur einen Reisepass. Mehrere über die Zeit, weil die oft genug vollgestempelt waren und weil die Gültigkeitsdauer eh begrenzt ist.

Du bist nur verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Es gibt aber für deutsche Staatsangehörige KEINE Mitführungspflicht! Also sobald es wieder geht zum Einwohnermeldeamt und einen beantragen. Und bei der aktuellen Situation haben die meisten Ämter eh geschlossen, da wirat du keine Srrafe kriegen.

Wenn du einen Reisepass hast, brauchst du keinen Perso.

Mitführen musst du beides nicht.

Ein gültiger Reisepaß ersetzt den PA! Beides ist nicht erforderlich.