Pendlerpauschale. Monatlich oder jährlich?
Hallo liebe Community
Meinem Freund steht eine große Pendlerpauschale von 123 Euro Monatlich bzw 1479 Euro Jährlich zu. Nun ist meine Frage ob es sich eher auszahlt das Monatlich abrechen zu lassen oder doch eher zum Lohnsteuerausgleich im Folgejahr?
Ich habe leider im Internet keine Antwort gefunden, welche mich etwas schlauer gemacht hätte.
2 Antworten
1500 ist ja nun nicht gerade viel, du meinst ja, dass er bei Anzahl der Arbeitstage (bei 5 Tage Woche ca. 220) x 0,30 x km einfache Fahrt auf diese Summe kommt, richtig?
Grundsätzlich gibt es bei sehr hohen Fahrtkosten oder anderen absetzbaren Kosten 2 Möglichkeiten;
- man kann am besten am Anfang des Jahres beim Finanzamt einen Freibetrag unter Nachweis der Kosten beantragen. Dies wirkt sich dann monatlich beim Netto aus, man bekommt mehr raus. Steuererklärung ist dann Pflicht.
- man macht am Ende des Jahres bzw. im neuen Jahr eine Steuererklärung und erhält dann zu viel gezahltes Geld zurück.
Auszahlen tut sich weder das eine noch das andere mehr. Im Endeffekt ist die Steuerlast genau gleich. Man kann keinen finanziellen Vorteil erlangen durch das eine oder andere. Ist wie beim Strom. Zahlt man monatlich mehr (Strom bzw. Steuern), kriegt man am Jahresende was raus, ansonsten muss man ggf. nachzahlen.
Nun zu deinen 1500 Euro. Jeder hat eine Werbungskostenpauschale von 1000 euro im Jahr, diese wird bereits monatlich berücksichtigt. Daher bleiben nur noch 500 Euro. Nun kommt es auf den persönlichen Steuersatz an, je höher der ist, umso mehr gibt es raus. Bei angenommenen 20 % Steuersatz, bekäme er dann ca. 100 Euro im Jahr extra zurück. Da rentiert sich eine monatliche Auszahlung nicht, das wären nicht mal 9 Euro im Monat.
Die Pendlerpauschale gibt man in der Einkommensteuerjahreserklärung an
Also 123€ x 12 Monate
bzw
Strecke x Tage x 0,30/0,35(sobald angehoben)
die kann man nicht mit ins nächste Jahr nehmen da kein Fall des §11 EstG
am Ende des Jahres gibt er eine Erklärung ab.
da werden seine Einnahmen §8Estg abzgl. der Werbungskosten §9EstG( enthält die Pendlerpauschale) berechnet.
so ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Darauf der Tarif.
so erhält man sie zuzahlende Steuer.
von dieser werden Vorrauszahlung wie Lohnsteuer abgezogen.
unterm Strich je höher die Werbungskosten, desto höher die Chance das er am Ende des Jahres was erstattet bekommt.
Die Pendlerpauschale hat nichts mit der Lohnsteuer zu tun
Uns wurde das allerdings so in Berufsschule erklärt. Monatlich kommt ja ein Betrag heraus, welcher versteuert wird. Von diesem Betrag werden dann allerdings so Sachen wie SV und Pendlerpauschale abgezogen, was die Lohnsteuern dann geringer macht.
Die Lohnsteuer ergibt sich primär aus den Steuerklassen. Sowas wie Pendlerpauschale hat da kaum Niederschlag, da sonst jeden Monat sämtliche Werbungskosten errechnet werden müssen.
Ja das stimmt auch mit der Lohnsteuer aber nur wenn der Arbeitgeber den PKW seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.
Wenn es das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers ist dann läuft das über die Einkommensteuererklärung.
Und wie genau wirkt sich das dann aus? Monatlich würde die ja von der Lohnsteuer abgezogen werden