Passt dieses taktische Licht auf meine Airsoft?

2 Antworten

Von Experte Kenshin663 bestätigt
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2
[...] und Zubehör für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Anlage 2 des deutschen WaffG

4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

Anlage 1 Abs. 1 UAbs. 1 WaffG

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, [...] einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

§ 52 WaffG

Noch Fragen?

PS: zu deiner Frage an Kenshin: lies dir den Post noch mal genau durch. Die Mail sagt genau das, was er auch sagt.

Wenn die Lampe dauerhaft unbrauchbar ist, ein Rückbau also nicht mehr möglich ist (etwa durch Bauschaum ausgefüllt), ist der Besitz erlaubt. Das kannst du aber nicht selbst machen, da du durch den Erwerb der Lampe eine Straftat begehst.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich spiele bereits seit 2015 Airsoft
Von Experte OleRiek bestätigt

Alleine der Besitz ist in Deutschland starfbar (falls du von hier bist, geht nirgends hervor). Wenn du sowas möchtest, dann nur als Dummy https://www.begadi.com/sonstiges/dummy-lights/begadi-tactical-dummy-light-style-2.html

ueijdjfkkfkkekf 
Fragesteller
 21.02.2023, 18:44

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000313941&seite=1 Was sagst du hierzu? Und ist es erlaubt, diese Lampe zu besitzen oder zu führen, wenn ich sie ohne Batterie benutze, oder sogar unbrauchbar mache?

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Erenenenen  21.02.2023, 19:13
@ueijdjfkkfkkekf

Einfuhr, Besitz, Verkauf von Gegenständen die Ziele illuminieren können (Lampen, Laser) und dafür gedacht sind an Waffen angebracht werden können ist in der BRD verboten.

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