Passiert etwas wenn man z.B. in Google nackte Kinder /Mädchen eingibt und dann auf Bilder aber nicht auf die Seite ps bin 13 welche Strafen?
3 Antworten
Grundsätzlich ist bereits der Versuch an dieses Material heranzukommen Strafbar.
Ob die reine Google Suche als solcher zu bereits strafrechtlich relevant ist kann ich nicht sagen, weil es eben davon abhängt ob man darin bewusst eine realistische Chance sieht an das Material zu kommen oder nicht.
Da bin ich mir ehrlichgesagt nicht ganz sicher. Es ist jedenfalls der wissentliche Abruf von so einem Material strafbar.
Sprich wenn du entsprechende Bilder findest und mit diesem Suchbegriff gesucht hast machst du dich strafbar weil du das Material wissentlich abrufst.
Laut ist allerdings auch die versuchte Beschaffung verboten
https://www.sexualstrafrecht.hamburg/kinderpornografie/
Es ist sämtlicher Umgang mit kinderpornografischen Schriften verboten. Die Herstellung, das Verbreiten, der Besitz sowie auch schon der Versuch einer Besitzverschaffung. Dafür kann es ausreichen, im Internet nach Kinderpornografie zu suchen.
Meines Erachtens gilt der Versuch kinderpornografische Inhalte zu besitzen nicht als strafbar. (§ 184b Abs. 4 StGB) Alle Taten, die den Besitz unter Strafe stellen, sind davon im Absatz 4 ausgenommen.
Naja ich nehme mal an, dass du genau so wenig wie Anwalt bist, in so fern kann man sich ja drauf einigen, dass man besser nicht danach suchen sollte, egal ob strafbar oder nicht.
Ganz ehrlich: Alleine, dass man das macht, ist schon äußerst bedenklich und vor allem höchst verwerflich.
Nein.
Der versuchte Besitz ist meines Wissens nicht strafbar.