Parken ohne Parkschein- Irrtum?
So was hatte ich noch nie. Habe eine schriftliche Verwarnung- Anhörung bekommen weil ich ohne Parkschein in der Nähe eines Parkscheinautomaten geparkt haben soll.
Als Beweismittel wird ein Foto angeführt. Das Foto liegt nicht bei und mir sagt der ganze Vorgang rein gar nichts. Das Foto würde ich deshalb gerne mal sehen wollen. Wie sollte ich vorgehen?
2 Antworten
mir sagt der ganze Vorgang rein gar nichts.
Wenn du ausschließen kannst, dort zum angegebenen Zeitpunkt geparkt zu haben, wirst du wissen, wo dein Wagen zu dieser Zeit stattdessen stand, oder?
Bist du der einzige Fahrer, der das Auto nutzt?
Wie sollte ich vorgehen?
Auf dem erhaltenen Schreiben steht garantiert ein Absender. In der Regel ist das das Ortungsamt. Ein Aktenzeichen und wahrscheinlich auch eine Telefonnummer vom Sachbearbeiter sollten ebenfalls vorhanden sein.
Falls nicht, gehst du einfach mal auf die Seite des Ordnungsamts. Dort findest du auf jeden Fall Hinweise zur Kontaktaufnahme.
Meine persönliche Meinung ist:
Denk' in Ruhe nach, wo das Fahrzeug zum genannten Zeitpunkt war. Kannst du nicht ausschließen, dass du dort geparkt hast, solltest du das Knöllchen einfach bezahlen.
Auf dem Foto wirst du deine Windschutzscheibe und dein Nummernschild sehen. Weniger die Umgebung.
Da die Knöllchen elektronisch ausgelesen werden, lässt sich nachvollziehbar belegen, wann die Politesse wo gewesen ist.
Tipp:
Hast geprüft ob die genannten Daten passen? Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo sich am Ende heraus gestellt hat, dass der Postbote die Zahlungsaufforderung einfach in den falschen Briefkasten geworfen hat.
Der Betroffene hat nicht einmal gemerkt, dass der Brief an seinen Nachbarn adressiert war. Also auch das kommt vor.
Je nach technologischem Fortschritt der Bußgeldstelle kann man die Fotos online einsehen. Das sollte dann so auch in dem Brief stehen.
Ansonsten musst du bei der Bußgeldstelle nachfragen, ob und wie du es einsehen kannst.
danke. Ein Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde hat mir diese Verwarnung geschickt. Mich wundert dazu auch, daß ich doch wohl am Tag der "Tat"ein Knöllchen am Auto gehabt hätte?. Der Ort des Geschehens liegt 400 km weit weg. Es ist also nicht die Rede von einer Bußgeldstelle. Das Foto hätte doch auch dem Schreiben beiliegen müssen?