Paragraph 35 Baurecht, darf man dort zur privaten Nutzung bauen , darf vermietet werden?

2 Antworten

Grundsätzlich darf im Außenbereich nix gebaut werden, Ausnahmen sind halt vor allem landwirtschaftliche Nutzgebäude und Wohngebäude für die Hofeigentümer.

Aus 35 BauGB ergibt sich, soweit ich weiß, erstmal kein Vermietungsverbot, jedoch könnte ein solches wohl in der Baugenehmigung enthalten sein.


hq245 
Fragesteller
 10.05.2020, 18:15

grundsätzlich für immer ?

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nanfxD  10.05.2020, 18:19
@hq245

Grundsätzlich = es darf nicht gebaut werden es gibt aber Ausnahmen. Ob das für immer ist hängt davon ab was da geplant wird

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hq245 
Fragesteller
 10.05.2020, 18:25
@nanfxD

Welche Ausnahmen , wir wollen da anbauen zum vermieten

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nanfxD  10.05.2020, 18:33
@hq245

So rein vom Gefühl her sehe ich da Schwierigkeiten eine Baugenehmigung zu bekommen.

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nanfxD  10.05.2020, 18:35
@nanfxD

Weil eigentlich darf man nicht im Außenbereich bauen, außer zur "Unterstützung" der Landwirtschaft (der Bauer wohnt da, Saisonarbeiter, etc) Hier soll ja gerade nicht irgendwie auf dem Hof geholfen werden sondern nur vermietet werden, ein Mietshaus wäre unzulässig im Außenbereich -> würde es wohl auch für den Anbau keine Genehmigung geben.

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Die sache ist doch kar geregelt. es scheint sich hier um ein Gebäude mit einem Nutzungsplan zu handeln.Ob und was und wie dürfte leicht im Bebauungsplan der zuständigen Gemeinde zu finden sein.

https://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html


Feldnuss  10.05.2020, 18:29

Wenn es einen Bebauungsplan gäbe, wäre es §30 oder §33 BauGB, und nicht §35.

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KingLouis1  10.05.2020, 18:44
@Feldnuss

Naja die 35 weisst deutlich aud ein Landwirtschaftlich genutzten Betrieb hin. Das gibt es auch bei uns. Da kann man eine alte Scheune nicht so einfach umbauen,es sei denn zu Landwirtschaftlichen Zwecken. Ich vermute das die Immobilie desswegen ein Schnäppchen sein wird auf den ersten Blick.

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