Paragraph 35 Baurecht, darf man dort zur privaten Nutzung bauen , darf vermietet werden?
Hallo ,
ich bin dabei eine Immobilie zu kaufen mit großen Land ca 5000m2. Die Immobilienmaklerin hat aber gesagt, man darf nichts bauen und nicht weiter vermieten, entspricht dies der Wahrheit? Gibt es Ausnahmen? Werde durch das Internet nicht schlau.
2 Antworten
Grundsätzlich darf im Außenbereich nix gebaut werden, Ausnahmen sind halt vor allem landwirtschaftliche Nutzgebäude und Wohngebäude für die Hofeigentümer.
Aus 35 BauGB ergibt sich, soweit ich weiß, erstmal kein Vermietungsverbot, jedoch könnte ein solches wohl in der Baugenehmigung enthalten sein.
Weil eigentlich darf man nicht im Außenbereich bauen, außer zur "Unterstützung" der Landwirtschaft (der Bauer wohnt da, Saisonarbeiter, etc) Hier soll ja gerade nicht irgendwie auf dem Hof geholfen werden sondern nur vermietet werden, ein Mietshaus wäre unzulässig im Außenbereich -> würde es wohl auch für den Anbau keine Genehmigung geben.
Die sache ist doch kar geregelt. es scheint sich hier um ein Gebäude mit einem Nutzungsplan zu handeln.Ob und was und wie dürfte leicht im Bebauungsplan der zuständigen Gemeinde zu finden sein.
Wenn es einen Bebauungsplan gäbe, wäre es §30 oder §33 BauGB, und nicht §35.
Naja die 35 weisst deutlich aud ein Landwirtschaftlich genutzten Betrieb hin. Das gibt es auch bei uns. Da kann man eine alte Scheune nicht so einfach umbauen,es sei denn zu Landwirtschaftlichen Zwecken. Ich vermute das die Immobilie desswegen ein Schnäppchen sein wird auf den ersten Blick.
grundsätzlich für immer ?