ArianeHD am 19.04.2007 um 11:41 Uhr
Wohlgemerkt, es geht um Pakete, nicht um unversicherte Päckchen (diese werden einfach in den Hauseingang gelegt). Ich möchte wissen, wie es sich verhält. Bei Frachtgut weiß ich, Lieferung gilt nur bis 1. Tür. Aber wie sieht das bei Paketen aus? DPD, Hermes, DHL und diverse liefern bei mir Pakete ab, stehen aber dann oftmals unten im Hauseingang und weigern sich, die Treppe hochzulaufen (ich kann es ja verstehen, sind ja nicht grad wenige). Muß ich runterlaufen oder sind sie dazu verpflichtet, mir an der Wohnungstür das Paket auszuliefern und entsprechend quittieren zu lassen?

Die Mitarbeiter der Logistikunternehmen müssen bis an die Wohnungstür liefern, Du bist nicht verpflichtet runter zu gehen, was sollen den die Gehbehinderten und älteren Menschen tun? Du mußt ja auch mit Deiner Unterschrift den Erhalt quittieren. Lass sie mal schön zu Dir hoch kommen, dafür werden sie bezahlt, zwar sau schlecht aber sie sind dieses Arbeitsverhältnis ja eingegangen. Ein ehemaliger Nachbar von mir arbeitete schon bei Hermes und auch der DHL, sie müssen persönlich abliefern, er hatte immer "abgekotzt" wenn er weit nach oben mußte, weil ja alles nach Zeit geht. Deshalb geben auch einige Lieferanten lieber das Paket beim Nachbarn im Erdgeschoß ab, obwohl man oben zu Hause ist.

Pakete werden bis zur Haustür geliefert. Denke doch mal nach Du wohnst in einem Hochhaus im 12 Stock und mußt dann immer herunter fahren. Ausnahmen sind wenn das Paket zum Tragen zu schwer ist oder in einem Hochhaus der Fahrstuhl defkt ist.
ja bis zur Wohnnugstür. Also so bin ich das gewohnt. Egal worüber gesendet wird.
ArianeHD am 19. April 2007 11:55 steht das auch irgendwo, wo ist das begründet..möchte mich schon auf etwas berufen können, wenn ich dem Lieferanten demnächst sage, er möchte doch bitte in den 2. Stock hochlaufen.
ich habe mal versucht, dies bei DHL nachzu schauen. Aber davon steht leider nichts drin. Habe einfach mal eien Mail gesendet, weil das mich auch mal jetzt interessieren würde. sage dann bescheid, falls ne Antwort kommt
WildeFee am 19. April 2007 12:09 In den Hermes-AGB steht:
> 2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
Ich lese daraus, dass es bis zur Wohnungstür gehen müsste. Ich war aber auch schon zu Hause und der Paketbote hat das Paket beim Nachbarn, der Parterre wohnte, abgegeben...
Hast Du ja auch zitiert: "sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten".
Da steht ja absichtlich nicht, dass dies nur im Fall des "selbst-nicht-zu-Hause-seins" gilt. ;)

Das Paket muss bei allen Dienstleistern bis an die Wohnungstür gebracht werden. Aber auch Päckchen, sogar Briefe, die nicht in den Briefkasten passen, dürfen nicht im Hausflur abgelegt werden (oder noch schlimmer, vor der Haustür!) - sie müssen auch bis an die Wohnungstür gebracht werden. Wird dieses uunterlassen, ist der Dienstleister zur Haftung verpflichtet. Fakt ist halt, dass Päckchen und Grossbriefe gerne ins Treppenhaus gelegt werden - aber das ist nicht das Problem des Empfängers, wenn was wegkommt.
ArianeHD am 19. April 2007 14:37 Erklär das mal der Post, die nimmt sich davon so rein gar nichts an und weggekommen ist schon viel bzw. gar nicht erst angekommen
RolfHoegemann am 19. April 2007 23:37 Beschweren, immer wieder. Bei uns in der Hauptpost ist ein kostenloses Kundentelephon, das habe ich schon oft 'gemeckert. Gut - das klappt dann oft nur 1-2 MOnate - aber.... je mehr Leute sich beschweren, desto mehr ist die DHL (oder auch die anderen) gezwungen, sich mal mit em Problem zu beschäftigen. Bei uns gab es oft 'Ärger' weil die Paketboten der DHL gar nicht mehr klingeln und gleich eine Benachrichtigungskarte hingeklebt haben, an die KLingelschilde VOR der Haustür - und da kamen dann die Karten weg. Das war im Dezember - bis heute hat's geklappt und am Wochenende steckte schon öfter eine Karte von der Paketstation im Briefkasten, dass ich da das Päckchen/Paket auch am Sonntag abholen konnte.
Das ist definitiv falsch. Bei hermes werden unversicherte Sendungen von außen an die Haustür gehängt (in einer so genannten Zustelltüte).
Diese müssen NICHT in´s Haus oder gar bis an die Wohnungstür.
Also ich kenne es auch nur bis zur Haustüre (2.Türe). Wenn das Paket nur an die 1.Türe geliefert werden würde,könnte ja dann jeder das Paket mitnehmen.Soweit ich weiß muß der Postbote/Kurier dann aber nachweisen daß er das Paket abgeliefert hat.
Tip:Frag doch jemand im 1.Stock,der Tagsüber zuhause ist,daß er wenn er Pakete von dir sieht,diese dann zu sich nimmt.