Pakete beim Zoll. Reicht die Rechnung oder brauch ich wirklich einen Zahlungsbeleg?
Hallo, ich habe mehrere Dinge aus Asien bestellt. Nun habe ich zwei Pakete, welche laut Sendeverfolgung zum nächsten Zollamt geliefert werden. Es soll demnächst ein Schreiben zum Abholen kommen. Nun wurden mir verschiedene Dinge gesagt. Die einen meinen die Rechnung reicht. Andere sagen ich brauch unbedingt noch einen Zahlungsbeleg. Dabei gibts allerdings zwei Probleme: 1. Der Rechnungsbetrag wurde anders deklariert (wäre im orginal auch steuerfrei) 2. Ich hab per Onlinekreditkarte bezahlt. Diese gehört mir nicht und der Eigentümer hat auch keine Zugangsdaten (mehr?) Ich kann also jetzt nichts rausdrucken oder so.
Reicht da jetzt eine Rechnung oder nicht? Hab keine Ahnung was ich da machen soll. Ich hatte noch nie etwas mit dem Zoll zu tun und jeder sagt mir was anderes.
5 Antworten
ich habe auch mal was bestellt und ich musste es beim zoll abholen, habe dann gesagt, das ich den absender persönlich getroffen habe und ihm das Geld gegeben habe und ich daher keine Rechnung hatte. hab einen wert von 20 € angegeben und musste nichts zahlen
die rechnung reicht natürlich nicht. der zoll möchte schon anchweisen was dafür bezahlt wurde. nicht nur was auf einer rechnung steht
Wenn das Schreiben kommt, steht da eine Telefonnummer und da rufst Du an und fragst nach bzw. erklärst die Lage. Bei nicht übereinstimmenden Dokumenten kann es aber beim Zoll durchaus Probleme geben.
Hatte ich vor. Danke.
Bloß will ichs dann möglich schnell abholen können und hätte deswegen vorher schon gerne alle Unterlagen zusammen.
Notfalls muss ich mir nämlich noch einfallen lassen wie ich schnellstmögluch an den Beleg komme.
Bevor ich bestellt habe, habe ich extra recherchiert und überall gelesendas da ne Rechnung reicht. Und jetzt sagen mir alle das Gegenteil. x.x
Wenn die Rechnung offensichtlich falsch ist und Du nicht mehr nachweisen kannst, wieviel Du tatsächlich bezahlt hast, dann wird der Zoll den Wert schätzen. Die haben ja auch Internet und können recherchieren.
I.d.R. verlangt der Zoll einen Zahlungsnachweis als Beleg, daß der Rechnungsbetrag auch korrekt ist.
zu 1) das ist nicht Dein Problem. Du legst einfach die korrekte Rechnung vor
zu 2) dann bitte den Inhaber der Kreditkarte, Dir einen Auszug zu übergeben.
Für mich hört sich die Geschichte aber nach ganz was Anderem an...
eine Kreditkarte entsorgt man doch nicht "ausversehen"?!
Die korrekte Rechnung kannst Du beim Verkäufer anfordern.
Hat der Zoll Zweifel am Wert, wird dieser geschätzt. Auch der Zoll hat Zugang zu Amazon, EBay & Co.
....hört sich die Geschichte aber nach ganz was Anderem an...
....vor allem die treudeutsch-glaubhafte Erklärung, daß der KK-Inhaber keinen Zugang zu seinem Kontostand hat...
Nach was soll sich das anhören?
Ich hatte noch nie etwas damit zu tun.
Zur KK kam nichts dazu oder der Inhaber hats ausversehen entsorgt. Das wissen wir nicht genau. Da wir die Karte nie gebraucht haben (gabs mal zu einem Finanzierungskauf dazu), hat das auch nie jemanden interessiert.
Und das mit der Rechnung kam vom Verkäufer, nicht von mir.
Hab auch nicht die Orginalrechnung erhalten.