Wozu will der Zoll eine Rechnung sehen?
Hallo,
mir wurde als vorträgliches Geburtstagsgeschenk von nem Freund aus China ein Paket geschickt.
Da es ein Geschenk war, gibts KEINE Rechnung.
NUn ist das Paket beim Zoll.
WOzu will der Zoll bei einem als Geschenk deklariertem Paket eine Rechnung sehen?
LG
10 Antworten
Weil es sowohl für gewerbliche Bestellung,als auch für Privatsendungen , zu denen Geschenke gehören eine jweilge Freigrenze gibt.
Privatsendungen sind bis zu einen (Gesamt)Wert von 45€, inklusive der ausländischen Umsatzsteuer , von den Abgaben (Zoll und Einfurhumsatzsteuer) befreit. Es wird nicht überprüft, ob Portokosten in dien Betrag enthalten sind.
Die Vorausetzungen für Privat sendungen sind :
- es handelt sich um eine gelegentliche Sendung
- die Ware ist nur zum persölichen Gebrauch oder Verbrauch im Hause des Empfängers bestimmt
- der Empfänger die Ware ohne eine Bezahlung, Gegenleistung oder vergleichsweise Ersatzleistung erhält. Damit sind z.b. Tauschsendungen ausgeschlosssen.
Zu dem Warenwert zählen alle Sendunge, die der Empfänger vom selben Lieferanten an diesen Tag erhält.
Der Zoll vermutet wahrsheinlich, daß die Waren über der Freigrenze liegt oder überprüft die Sendung generell.
Aus diesen Gründen will der Zoll eine Rechnung sehen.
Die Zollbeamten kennen sich in ihren jeweiligen Fachgebieten sehr gut aus und können sehr gut einschätzen, ob der angegebene Warenwert stimmt. Und ob es wirklich ein Geschenk ist.
Kann keine Warenwert nachgewiesen werden, kann der Zoll den Warenwert selbst festlegen. Dazu gibt es Tabellen oder man schaut im internet nach.. Dieser kann höher sein , als der tatsächliche Warenwert.
Im Zweifelsfall ist der Empfänger /Käufer in der Nachweispflicht.
Über 45€ werdne die Einfuhrabgaben fällig.
Anne
Abgaben (19% MwSt./EuSt.) zahlt man:
ab EUR 22 bei gewerblichen Sendungen ab EUR 45 bei Geschenken (privat an privat)
Zoll (% je nach Warengruppe) zahlt man:
ab EUR 150
Auf den Zoll kommt auch die 19% MwSt.
Das gesagt, der Import von Markenfälschungen ist verboten. Auch bei Privatsendungen. Das kann eine Abmahnung für dich bedeuten.
Und falls die Ware doch echt sein sollte, was sehr unwarscheinlich ist, der Parallelimport ist auch verboten.
damit die wissen wieviel bezahlt wurde in china im vergleich zum preis hier, da is gegebenenfalls dort günsitger war als hier und deshalb einfuhrzölle oder steuern gezahlt werden müssten, dafür brauchen die ne rechnugn ;)
Wegen des Einfuhrszolls. Der richtet sich nach dem Warenwert und der muss entweder geschätzt werden oder läßt sich leicht über die Rechnung herausfinden. Manche Dinge müssen verzollt werden. Gibt auch Freigrenzen. Ab bestimmten Werten fällt eben der Zoll an...
Weil es unabhängig davon Geschenk oder nicht abgabenpflichtig ist ab 44 Euro Warenwert(bei Geschenken). Wenn der Zoll eine glaubhafte Rechnung mit Wert unter 44 Euro sieht muss auch nichts gezahlt werden, darüber wird bis 150 Euro Warenwert die USt von 19% fällig auf Warenwert+Versand fällig, ab 150 Euro Warenwert könnte noch Zoll dazukommen.
Das sind vernünftige Bestimmungen, sonst könnte man eine Luxuskarosse z.B. im Wert von 1 Mio. einfach als "Geschenk" abgabenfrei einführen. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders.
Der Zoll spricht bei Überschreitung der Freigrenze 45 für Privatsendungen, daß die Einfuhrabgaben in voller Höhe bezahlt werden. Wie Ich es verstehe auch zählt dazu auch die Zollabgabe.
Bei Sendung mit geringen Wert wird ausdrücklich die 22€ und 150€ Freigrenze erwähnt.
- bis 22€ für die (komplette) Einfuhrabgabenbefreiung /ist die Sendung
einfuhrabgabenfrei - über 22 € bis 150 ist die Sendung Zollabgaben befreit , aber Einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
tinyurl.com/3tsj4wo
Das sagen auch diesen Links:
- wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einfuhrabgaben.html
- zuv.uni-freiburg.de/service/zoll
- zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Bemessungsgrundlagen/marginalspaltebeispielfaq.html?nn=146960
Anne
Ansonsten hast Du keine Sorgen?
Hast Du meinen Beitrag gelsesen? Mal abegesehen davon, dass Du keine Ahnung von de rMaterie hast und nur was von zoll.de gecopypastet hast. Haufenweise Links und doch keine Ahnung. Du widersprichst Dir selbst in Deinem Beitrag. Musst Du Dich selbst und den Fragenden verwirren?
Nein ich muss mich und den Fragensteller verwirren.. Und ich habe auch Deinen Beitrag gelesen.
Laut Zoll.de sind Geschenksendung bis 45€ von den Einfuhrabgaben befreit. Danach werden die Einfuhrabgaben fälltig
Bei Sendung mit geringen Wert ist die Freigrenze für Einfuhrabgabenbefreiung 22€. Über 22€ -150€ wird nur die Einfuhrumsatzsteuer fälli, aber nicht die Zollabgabe.
Das habe Ich so verstanden, daß die Einfuhrabgaben aus Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer bestehen.
In den Link des Wirtschaftslexikon, der Uni Freiburg habe Ich gelesen das Einfuhrabgaben aus
- Zoll
- Einfuhrumsatzsteuer und den
- Verbrauchssteuern
besteht. Daher mein Posting.
Außerdem spreche ich einmal von Privatsendungen und einmal von Sendung mit geringen Wert.
Falls ich as falsch verstanden habe tut es mir leid
Anne
Was ist eig, wenn der Artikel gefälscht ist ?