Paket wurde in Filiale gelifert kann es nicht abholen?

9 Antworten

Tja Pech. Entwender nimmst die MĂĽhe auf und holst das Paket oder du wartest 2 Wochen und kriegst dein Geld zurĂĽck.

Deine Freie Entscheidung was du machst.

Paket 📦 Lieferungen Bestellung fallen unter das Briefgeheimnis und dass  Jugendschutzgesetz.

Unter das Jugendschutzgesetz, damit kein Kind 👶 oder Jugendliche ein Paket in die Hände bekommt worin z.B. Spiele erst  ab 18 Jahre käuflich zu erwerben sind. Auch keine Medikamente, weil sie sich damit vergiften können.

Aus diesem Grund, muss der Personalausweis gezeigt werden.

Weder Post noch jemand anderes darf das Paket 📦 oder die Lieferung erhalten.

Und eine Vollmacht könnt Ihr gerne ausstellen, aber die wir euch 💸 Geld & Zeit Kosten.

Weder die Post noch ein andere Filiale nicht einmal ein Arzt, wird eine Vollmacht anerkennen die auf ein Blatt Papier geschrieben ist.

  1. Erst brauchst du ein Termin beim Notar   
  2. Dann erstellst du eine vorĂĽbergehende Vollmacht um das Paket abzuholen, aber damit entbindest du die Filiale von ihrer Verantwortung.
  3. Du kannst keinen Anspruch bei der Filiale fĂĽr das Paket mehr geltend machen.
  4. Verliert die Person welche das Paket 📦 hatte, dieses Paket oder denn Inhalt. Dann bist du one Paket. 
  5. Das Paket zählt ab dem Zeitpunkt als  Zugestellt, wo es abgeholt wurde.
  6. Deswegen ist eine Vollmacht für Briefe und Pakete 📦 keine gute Idee.

 

Dequests 
Fragesteller
 11.08.2017, 12:36

Alles klar, vielen dank!

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Atemu1  11.08.2017, 13:37
@AalFred2

Dass kannst du gerne der Mitarbeiterin in der Post sagen.

Die Person welche mit so einem Zettel gekommen ist, wurde gebeten die Filiale zu verlassen.

Dass Paket habe sie nicht bekommen und ist unzufrieden gegangen.

Ein anderes mahl beim Arzt, wollte eine Frau das Paket für ihren Mann abholen, die in der Praxis haben sich geweigert ihr das Paket 📦 zu geben.

Selbst der Abholschein habe nicht ausgereicht, sie habe um den Pass gebeten, als der Name nicht passte wurde ihr das Paket nicht  gegeben. Die Nachbarin wurde der Praxis verwiesen.

Sollte sie sich noch einmal dort one einem GĂĽltigen Nachweis blicken lassen, dann kann sie verbot fĂĽr die Praxis bekommen.

 

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AalFred2  11.08.2017, 13:43
@Atemu1

All deine ziemlich abstrusen Märchengeschichten ändern nicht wirklich etwas an der Realität. Es ist vollkommen ausreichend, die Rückseite des Benachrichtigungsscheins mit dem Namen des Abholers und einer Unterschrift auszufüllen, damit dieser das Paket an der Post bekommt.

Selbstverständlich benötigt man für so etwas keine notarielle Vollmacht.

Pakete dĂĽrfen ĂĽbrigens auch an Jugendliche und Kinder abgegeben werden.

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Atemu1  11.08.2017, 14:04
@AalFred2

Das ist kein Märchen, sondern entsprich dem was ich selber gesehen und erlebt habe.

Wenn du selbst abholst brauchst du auch keine, wenn du abholen lässt du einen Freund oder Bekannten, dann ist die Sachlage anders.

Eine Vollmacht auf einem đź“ť Papier geschrieben one beweis ihrer Echtheit, muss weder die Post noch eine andere Filiale akzeptieren. Sonst kann jeder mit einem Zettel kommen und behaupten er habe hier eine Vollmacht und möchte dass  Paket 📦  erhalten. 

Welche eine anderen Person bestellt habe.


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AalFred2  11.08.2017, 14:09
@Atemu1

Auch bei der 100. Wiederholung wird deine Behauptung nicht richtiger. Es geht hier auch nicht um irgendeinen Zettel, sondern um die vom Empfänger ausgefüllte Benachrichtigung. Deren Rückseite ist explizit dafür da, jemand anderes zum Abholen zu schicken.

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Atemu1  11.08.2017, 14:13
@Atemu1

Ich Bestellst du Online ein PC Spiel oder DVD ab 18 Jahren, dann wird der Postbote dich um deinen Ausweis bitten.

Stimmt das Alter oder Name nicht, dann geht das Paket zurĂĽck und  gilt als unzustellbar.

Bei Zigaretten & Alkohol  kann auch nach dem Pass gefragt werden, wenn der Verkäufer beim Alter unsicher ist.

Es gibt auch waren, die mĂĽssen beim Zoll abgeholt werden.

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AalFred2  11.08.2017, 14:20
@Atemu1

Ja, und, was willst du mir jetzt mit deinen ganzen Sonderfällen sagen? Dass du im Allgemeinen falsch liegst? Da hast du recht.

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Atemu1  11.08.2017, 14:46
@Atemu1

Na gut gehe du zu einer Filiale der Deutschen Post mit einer Vollmacht welche per Hand geschrieben wurde und lasse dir das Paket eines anderen aushändigen.

Die Post Mitarbeiter werden dir sagen, dass sie es nicht anerkennen, weil jeder so etwas fälschen kann.

So eine Vollmacht kann jeder geschrieben haben, deswegen wird sie auch nicht anerkannt.

Um dass Paket oder die Bestellung zu erhalten, musst du denn Nachweis erbringen, dass dieses Paket dir ĂĽberlassen werden darf.

Das kannst du nur mit dem Pass oder einer Vollmacht die unterschreiben wurde im Beisein eines Notars.

Sein Schreiben ist  Deutschland weit als Identitätsbestätigung und Vollmacht des Empfängers zu akzeptieren.

Es gibt auch Stempel welche zu Ergänzung des Notars fĂĽr andere Länder  benötigt werden um eine Vollmacht zu erteilen.

One diesem Stempel fĂĽr Ausland, erkennt keiner das Schreiben als eine Vollmacht an.

FĂĽr die Schule ist eine Schriftliche Vollmacht der Eltern notwendig, eine eifache Version.

Aber hier geht es nicht um die Vollmacht fĂĽr einen Urlaub durch die Elter, sondern eine die durch Gesetze geschĂĽtzten Inhalt verschickt.

Dementsprechend gibt es 3 Typen en einer Vollmacht.

Typ a) Vollmacht handgeschriebene durch Eltern fĂĽr Lehrer.

Typ b) Vollmacht innerhalb des Landes zu Ăśbertragung der eigen Vollmacht an dritte, mĂĽssen alle beim Anwalt Notar  vorgelegt werden.

Typ c) Vollmacht welche innerhalb geschrieben wurde für ein anderes Land, Bedarfen zwei Stempel. 1 Stempel von dem Notar zweite bei dem zuständigen Gericht mit einem Sonderstempel welches nur in diesem Bereich anerkannt wird.

Mit Typ c) können im Ausland im Auftrag des Eigentümers Pakete abgeholt werden oder Verträge geschlossen werden.

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AalFred2  11.08.2017, 14:55
@Atemu1

Und die nächste Wiederholung deines hanebüchenen Unsinns. Und immer noch ist er nicht richtiger.

Aber du kannst mir ja sicher erläutern, wozu das Formular auf der Rückseite des Benachrichtigungsscheins vorgesehen ist, wenn ein dort eingetragener Abholer gar nichts abholen kann.

Achso, meine Frau holt ĂĽbrigens laufend meine Pakete ohne notarielle Vollmacht von der Post.

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Atemu1  11.08.2017, 14:55
@Atemu1

Wir können gerne ausprobieren wem das Paket gegeben wird, dir mit einem einfacher Vollmacht oder mir mit einem durch Notar übertragenen Vollmacht. Du wird dann wegen versuchten Betruges verhaftet ich erhalte das Paket weil ich eine Naoriele Vollmacht habe.

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Atemu1  11.08.2017, 14:57
@Atemu1

Es steht jedem frei auf eigene Verantwortung zu entscheiden ob er ein Paket rausgibt oder nicht.

Wie ich gesagt habe die Post mach es auf Eigene Verantwortung.

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AalFred2  11.08.2017, 15:00
@Atemu1

OMG. Denkst du dir diesen Unsinn eigentlich spontan aus?

Wozu gibt es die RĂĽckseite des Benachrichtigungsscheins?

Wo erkennst du einen versuchten Betrug?

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Atemu1  11.08.2017, 16:19
@AalFred2

Nein, ich habe alles selbst Erlebt:

Ăśbrigens in dem Ersten Erlebnis mit der Post und der Frau welche das Paket abholen wollte, habe ich mit keinem Wort erwähnt dass sie seine Ehefrau ist. Ich habe nur das Geschlecht genannt.

Wäre sie seine Ehefrau gewesen, dann benötige sie auch keine Vollmacht.

Im Zweiten Erlebnis mit dem Paket 📦, da kannte die in der Praxis diese Person nicht. Um einen Irrtum auszuschließen, habe sie der Frau welche sich als Ehefrau ausgab. Da die Praxis Zweifel daran hatte dass sie, dieses Paket habe dürfte. Grund könnte auch ein Namensvetter sein, habe sie ihr gesagt. " Das Paket gegeben wird nur an denn Empfänger aus, für welche es bestimmt ist."

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AalFred2  12.08.2017, 08:29
@Atemu1

Und offensichtlich hast du die Hälfte der Geschichten verpasst. Trotzdem denkst du dir hier weiteren Unsinn aus.

Wenn man grundsätzlich eine Vollmacht benötigen würde, würde auch die Ehefrau ein benötigen. Es wäre ja auch für die Mitarbeiter der Post gar nicht überprüfbar, ob sie die Ehefrau, Schwester, Mutter, Schwägerin oder eine völlig unabhängige Frau Meier ist.

Meine Frage beantwortest du absichtlich nicht.

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Atemu1  12.08.2017, 10:30
@AalFred2

Ich habe nicht die Hälfte verpasst:

Sie Stadt zwei Personen vor mir, bevor sie an den Schalter der Post ging. Und das gesamte Gespräch habe ich von beginn an, bis sie die Post verlassen hat mitbekommen, den ich ging an den selben Schalter wie die Frau.

Ich habe jedes Wort gehört, welches die Frau zu der Angestellten sagte und umgekehrt. 

Ich habe nichts hinzu erfunden oder von dem Zeitpunkt als sie zum Schalter ging und diesen verlies weggelassen.

Nein eine Ehe Frau wenn diese Verwandt ist und zu Post geht, kann ein Paket fĂĽr ihren Mann abholen.

Nicht aber eine Frau, die kein Ehe mit dieser Person eingegangen ist. Diese Person ist eine Fremde und habe nicht das Recht dieses Paket einzufordern.

Es gibt auch Pakete die dürfen nicht an Nachbarn oder Kinder ausgehändigt werden, weil z.B. sie einen Inhalt enthalten, welche nur eine bestimmte Person Empfänger sein darf.

Sollte der Versänder angegeben haben das nur dieser Eine Person, das Paket erhalten darf.

Dann verändert sich die Die Bedingungen zum Empfangen des Paketes.

Normale Pakete können von jedem aus der Familie abgefangen werden.

Pakete welche Inhalte enthalten, welche eine Überprüfung des Alters der Person welche dort eingetragen ist, darf der Postbote oder die Post nur aushändigen wenn Namen Anschrift und Geburtsdatum stimmen.

Pakete die Medikamente enthalten, das nur an denn Patienten oder eine Person ausgehändigt werden welche sie empfangen darf.

Die Frau in der Post, habe ein Papier der Frau am Schalter gegeben.  Diese habe gesagt "Diese Vollmacht akzeptieren wir nicht, so etwas kann jeder Schreiben ".

Jeder normale BĂĽrger oder Nachbar, welche ein Paket annimmt entscheidet selbst, ob er dieses Paket an ein Familienmitglied welches er nicht kennt rausgibt oder nicht.

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AalFred2  12.08.2017, 11:37
@Atemu1

Und wieder reihenweise unsinniges Gequtasche am Thema vorbei. Die Ehefrau hat nicht mehr Rechte als jeder andere auch. Solltest du jetzt wieder das Gegenteil behaupten, dann liefer bitte den Teil der AGB oder das Gesetz mit, aus dem das hervorgeht.

Aber jetzt ein letztes Mal fĂĽr dich, auch wenn du vollkommen erkenntnisresisten bist:

Das Paket kann grundsätzlich bei der Post vom Empfänger oder dem von ihm durch EIntragung auf der Rückseite berechtigten abgeholt werden.

Bei Widerspruch hätte ich gerne die Vorschrift auf die sich deinen Meinung gründet und nicht wieder deine Lebensgeschichte.

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Oder du googelst mal nach Abhildiensten im Internet bei uns wäre das z.b GO (General Overnight) kostet allerdings ein wenig oder du bittest jemand der vielleicht in der Nähe wohnt oder arbeitet darum es für dich abzuholen mit Einverständniserklärung / Vollmacht und vielleicht Kopie des Ausweises

Atemu1  11.08.2017, 11:51

Wenn es um ein Filiale der Post geht, dann könnt ihr diese Idee vergessen.

Ich habe selbst beobachtet wie eine Person, bei der Post so etwas probierte.

Die Mitarbeiterin sagte ihr, dass kann sonst wer geschrieben haben.

Paket ausgabe nur gegen vorläge des Originalen Passes. Die Post haftet nämlich beim Verlust eines Pakets.

Eine Einverständniserklärung/ Vollmacht wird von der Post nur anerkannt wenn es sich um eine notarielle beglaubigte Vollmacht handelt. Das hat die Mitarbeiterin der Post genau gesagt.

Bist du nicht in besitzt so einer Vollmacht, dann wird die Vollmacht auch nicht als solche anerkannt. 

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AalFred2  11.08.2017, 13:25
@Atemu1

Das ist mal ziemlicher Quatsch. Auf den Benachrichtungen von DHL ist hinten extra ein Formular zum Ausstellen einer Vollmacht. Das funktioniert auch problemlos.

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Warum fragst du das nicht gleich die Filiale? Hättest du doch sofort machen können!

Oft ist eine erneute Zustellung möglich, aber das musst du eh mit der Filiale klären.

Hast Du denn Deine Wohnung als Lieferanschrift angegeben? Dann rufe dort beim Paket-Service an und verlange die Zustellung.