Paket nicht bestellt - Pflicht, es zurück zu senden?

18 Antworten

Nur damit ich das richtig verstehe. Der Nachbar hat ein Paket für einen anderen Nachbarn freundlicherweise entgegen genommen?

Dann übergibt er das seinem Nachbarn, also dem Empfänger und fertig. Dieser Nachbar, wenn er da nichts bestellt hat, kann mit der Lieferung anfangen was immer er möchte.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

https://www.anwalt24.de/lexikon/unbestellte_lieferung

Regina3 
Fragesteller
 16.04.2022, 17:41

Also kann er noch heute die große Gartenliege von der Flüchtlingsunterkunft abholen lassen und denen schenken?

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Ich würde mir da überhaupt keinen Kopf machen. Die Firma schriftlich benachrichtigen, dass sie jemanden vorbeischicken soll, der das Paket abholt, welches zur Abholung bereit steht.

Die Firma kann keinesfalls verlangen, dass der Gehbehinderte oder überhaupt jemand dem das Paket fälschlicherweise zugestellt wurde , den Aufwand betreibt, das Paket zurückzuschicken.

Derjenige der den Fehler gemacht hat, der muss eben dafür sorgen, dass das Paket wieder an den Absender zurückgeht.

Wenn der Absender dazu nicht bereit ist, ist das nicht das Problem des Empfängers. Ich würde dem Absender noch mitteilen, dass ich das Paket maximal 2 Wochen bei mir zur Abholung bereitstelle. Wird es innerhalb dieser Zeit nicht abgeholt, wird es entsorgt. Da würde ich knallhart reagieren.

Alternativ könnte ich mich bereit erklären das Paket zurückzuschicken, allerdings mit der Massgabe, dass man mir alle damit anfallenden Kosten erstattet. Wie z. B. Taxifahrt und Zeitaufwand. Diesen Betrag würde ich mir vorab vom Absender überweisen lassen und nicht erst nach der Erledigung.

Der Empfänger ist in solch einem Fall verpflichtet, die unbestellte Ware 6 Monate aufzubewahren, um dem Versender die Gelegenheit zu geben, diese auf eigene Kosten (also NICHT auf Kosten des falschen Empfängers) zurückzuholen.

Der Versender muß also dem Empfänger einen Retoureschein schicken (z.B. von der DHL, dann kann das Paket auch direkt vom Paketboten abgeholt werden). Dabei dürfen dem "falschen" Empfänger KEINE zusätzlichen Kosten entstehen.

Läßt der Versender die 6-Monats-Frist ungenutzt verstreichen, so geht die unbestellte Ware ohne Zahlungsverpflichtung in den Besitz des Empfängers über und dieser kann dann damit machen, was er will.

Mir wurde auch mal ein Flatscreen-TV zugeschickt, obwohl ich keinen bestellt hatte. Ich setzte mich sofort mit dem Händler in Verbindung und forderte diesen auf, die unbestellte Ware wieder zurückzunehmen. Keine Antwort. Ich setzte dem Händler eine schriftliche Frist (6 Monate nach Erhalt der Ware). Keine Antwort. Telefonisch kam ich auch nicht durch. Gut 8 Monate nach Erhalt der Ware erhielt ich eine Mahnung, ich solle das Gerät doch endlich bezahlen. Es folgte ein kurzer Briefwechsel, wo ich zuletzt auch mit einem Anwalt drohte. Das war vor knapp vier Jahren. Den Flatscreen-TV habe ich heute noch ;) Und bezahlt habe ich immer noch keinen Cent dafür.

Regina3 
Fragesteller
 16.04.2022, 17:33

"Der Empfänger ist in solch einem Fall verpflichtet, die unbestellte Ware 6 Monate aufzubewahren" - das geht aber nicht: Kleine 2-Zimmer-Wohnung, kein Gästebett möglich. Es ist eine große Gartenliege. Die hat hier keinen Platz ...

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Waldi2007  16.04.2022, 17:36
@Regina3

Dann muß der Empfänger dafür sorgen, daß dieses Teil irgendwo eingelagert wird, z.B. bei ihm im Keller. Aufbewahrt werden muß es! Entweder die vollen 6 Monate oder solange, bis der Versender es abholen läßt.

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Regina3 
Fragesteller
 16.04.2022, 17:59
@Waldi2007

Das geht nicht - kein Keller, kein Dachboden. Hätten wir so viel Platz, hätten wir ein Gästebett. Bzw. zuvor ich einen Schreibtisch für meine Arbeit. Dann könnte ich mal was liegen lassen und brauche am einzelnen großen Tisch nicht ständig zwischen Job und Privat wechseln ...

Aufgrund der Situation: Schreiben, dass es so ist und Frist 14 Tage?

Ist schon Belastung genug ...

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Waldi2007  16.04.2022, 18:26
@Regina3

14 Tage sind meiner Meinung nach zu knapp - aber wenn Du nicht auf mich hören willst (was Dein gutes Recht ist), dann laß' Dich doch einfach von einem Anwalt für Verbraucherrecht beraten. DER weiß definitiv, was Du hier zu tun hast!

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Regina3 
Fragesteller
 17.04.2022, 00:10
@Waldi2007

Ich habe dafür kein Geld. Um die Fehler irgendeiner Firma auszubügeln. Ist ja auch nicht meine Aufgabe. Das absolute Maximum: Ich finde jemanden, der das wuchtige, schwere Teil die Treppen runter bekommt und mit seinem Auto zum DHL-Shop fährt. Da geht es dann zurück ohne dass ich irgendwas bezahle oder noch mehr tue ... und - das sagt die Seite von XXXLutz im Netz - ich habe 30 Tage Rückgaberecht. Bekommen am 16.04. - wenn ich es im April zurück sende, sollte alles gut sein. Wenn ich jemanden finde, kommt das globige Ding gleich am kommenden Dienstag weg. Es steht hier echt im Weg und blockiert den ganzen Flur ...

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MKey66  04.01.2023, 05:45
@Waldi2007

Da liegst du aber sowas von falsch!

Der Empfänger muss hier GAR NICHTS!

Weder aufbewahren noch zurück schicken.

Was du da schreibst ist absoluter Unsinn!

Wie kommt man auf solche Aussagen bittesehr?

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Dir passiert nichts, wenn Du ein versehentlich an Dich versandtes Paket ungeöffnet und vor Beschädigungen geschützt zur Abholung aufbewahrst.

Ich persönlich würde der Firma noch mitteilen, dass ich am Kauf der Ware kein Interesse habe und wann und wo es am besten abgeholt werden kann.

Anders sieht es aus, wenn Du vorher tatsächlich gekauft und den Kauf widerrufen hattest. Dann bist Du zur Rücksendung auf Kosten der Firma verpflichtet und bekommst normalerweise auch einen Rücksendeschein.

Regina3 
Fragesteller
 16.04.2022, 18:00

Ich persönlich würde der Firma noch mitteilen, dass ich am Kauf der Ware kein Interesse habe  -> dass ist ein guter Hinweis!

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Ontario  16.08.2022, 06:57
@Regina3

Das ist überhaupt kein guter Hinweis, sondern Unsinn. Woher soll der Empfänger wissen, was in dem Paket versandt wurde ? Er müsste das Paket öffnen um nachzuschauen, ob die Ware für ihn von Interesse sein könnte. Aber davon würde ich abraten, das Paket zu öffnen.

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Ein Anruf dort ergab, dass der Empfänger das Paket zum nächsten DHL-Shop bringen muss und von dort zurücksenden.

Irrtum - max. muss ( sollte ) der Empfänger diesen Irrläufer beim Verkäufer melden, sprich dass er keine Ware bestellt hat - ansonsten muss der Verkäufer die Ware selbst abholen / Abholung veranlassen.

Und das sollte der Empfänger auch schriftlich kommunizieren - nicht vom Empfänger bestellte Ware steht zur Abholung bereit.