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Paintball auf eigenem Grundstück?

gefragt von MisterBobMisterBob am 08.11.2009 um 18:34 Uhr

Hey, man darf ja auf seinem eigenem Grundstück auch ohne Führerschein autofahren und so. ist es ebenfalls gestattet Paintball zu spielen?

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freizeit x 40.009 paintball x 166

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moon73
beantwortet von moon73 am 8. November 2009 18:40
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Hilfreichste Antwort

Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.

Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes.

Also auf jedem x-beliebigen Privatgrundstück wäre Paintball somit nicht gestattet.

Quelle: Wikipedia

Kommentar von 4e09c3928572e593a58c83579f08a2adsmallMisterBob am 8. November 2009 18:43

super dann klappt ja alles, der vater vom kollegen gestattet es, wir sind alle ü18 und iss ein grundstück mit eigenem wald top danke fürs wikipedieren^^

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. November 2009 18:45

Dann muß aber gewährleistet sein, dass fremde Menschen keinen Zutritt zum Wald haben. Am besten mit Hinweis- Warnschildern ausrüsten und Wege absperren.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. November 2009 18:47

Beachtet dann noch mal folgenden Link, denn in einem Wald wäre ist ja kein befriedetes Grundstück, oder? Und könnt ihr garantieren, dass keine Kugel nach außen dringt?

http://www.was-ist-paintball.de/web/content.rechtslage.html

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 18:52

Dann erkläre doch mal wie befriedetes besitztum erkennbar sein muss

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. November 2009 19:08

Erklär du`s doch .

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 19:15

wäre schön, wenn Du das machen würdest! Sich nur auf wIKI zu berufen, ist doch arm!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 9. November 2009 08:45

Was ein befriedestes Grundstück ist, sollte jedem klar sein: ein umzäuntes Grundstück.

Auf Wiki zu verweisen ist nun wirklich nicht arm, denn Wiki sagt im Prinzip dasselbe wie auch folgener Link:

http://www.was-ist-paintball.de/web/content.rechtslage.html

Und da ich nicht möchte, dass der Fragesteller in seinem Privatwald einfach wild drauflos schießt, habe ich ihm den Hinweis mit dem befriedeten Grundstück gegeben und auch noch mal drauf verwiesen, dass sichergestellt sein muß, dass die Kugeln den Wald nicht verlassen können. So , mehr muß und kann ich nicht tun.


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anonym
beantwortet von s4ityinG am 8. November 2009 18:35
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auf seinen eigenen grundstück darf mann alles ausser hoch bauen oder lärm machen oder irgendwelchen rauch erzeugen^^

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 18:39

Das ist nicht richtig!


Guenny
beantwortet von Guenny am 9. November 2009 11:41
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ganz kurz das darfst du nicht

erst zum Amt und genemigen lassen und die Sagen dir schon was du machen musst

einige Infos bekommst auf dieser Seite www.das-paintball-portal.de


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. November 2009 19:00
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Nein darf man nicht! Das befriedete Besitztum muss dafür bestimmt sein. Es muss also eine behördliche Genehmigung vorliegen. Ein normales Hausgrundstück erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Auch ein angrenzendes Waldgrundstück erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil das Waldgrundstück eingezäunt sein muss, und zwar mit einem Zaun von einer mindesthöhe mit 60 cm.

Ist dies nicht der Fall, so wird die waffe in der öffentlichkeit geführt. Dies ist verboten.


anonym
beantwortet von mig112 am 8. November 2009 18:37
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Nein, weil man dann Waffen in der Öffentlichkeit trägt/zeigt!!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 18:38

Das ist völliger Quatsch!

Kommentar von mig112 am 8. November 2009 18:41

@Volker13: Aha!! Das sieht Wikipedia aber anders, du Fachmann:

...Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.[6] Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes....

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 18:49

Mit dem ersten Satz fängt es doch schon an. "Auf einem dafür bestimmten, umfriedetem gelände" Ist ein normales Hausgrundstück dafür bestimmt? Kann ich auf einem normalem Hausgrundstück verhindern, dass ein Schuss nach außen dringt?

du selbst hast doch behauptet, dass dies nicht erlaubt sei! Also was willst du nun. Ich bin im Übrigen waffensachkundig im sinne von § 7 WaffG

Kommentar von s4ityinG am 24. November 2009 16:39

alles runtermachen was


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. November 2009 18:36
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Paintball: nein (das darf nur auf auf Paintballanlagen stattfinden und dafür muß man auch 18 sein)
Autofahren ohen Führerschein ist auf dem eigenen Grundstück zulässig, sofern es keine Verbindung zum Straßenverkehr gibt. Also wenn du einen eigenen Hof hast und an der Hofeinfahrt eine Kette aufspannst, darfst du auf dem Hof auch ohne Führerschein fahren.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. November 2009 18:38

auch das trifft nicht zu!

Kommentar von s4ityinG am 24. November 2009 16:39

doch du ahnungsloser


anonym
beantwortet von s4ityinG am 8. November 2009 18:35
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dann wünsch ich dier viel spass ^^


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