Paintball auf eigenem Grundstück?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.

Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes.

Also auf jedem x-beliebigen Privatgrundstück wäre Paintball somit nicht gestattet.

Quelle: Wikipedia

MisterBob 
Fragesteller
 08.11.2009, 18:43

super dann klappt ja alles, der vater vom kollegen gestattet es, wir sind alle ü18 und iss ein grundstück mit eigenem wald top danke fürs wikipedieren^^

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moon73  08.11.2009, 18:45
@MisterBob

Dann muß aber gewährleistet sein, dass fremde Menschen keinen Zutritt zum Wald haben. Am besten mit Hinweis- Warnschildern ausrüsten und Wege absperren.

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Volker13  08.11.2009, 18:52
@moon73

Dann erkläre doch mal wie befriedetes besitztum erkennbar sein muss

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Volker13  08.11.2009, 19:15
@moon73

wäre schön, wenn Du das machen würdest! Sich nur auf wIKI zu berufen, ist doch arm!

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moon73  09.11.2009, 08:45
@Volker13

Was ein befriedestes Grundstück ist, sollte jedem klar sein: ein umzäuntes Grundstück.

Auf Wiki zu verweisen ist nun wirklich nicht arm, denn Wiki sagt im Prinzip dasselbe wie auch folgener Link:

http://www.was-ist-paintball.de/web/content.rechtslage.html

Und da ich nicht möchte, dass der Fragesteller in seinem Privatwald einfach wild drauflos schießt, habe ich ihm den Hinweis mit dem befriedeten Grundstück gegeben und auch noch mal drauf verwiesen, dass sichergestellt sein muß, dass die Kugeln den Wald nicht verlassen können. So , mehr muß und kann ich nicht tun.

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Also Grundsätlich:

nein so wie du sagst darfst du nicht, wie schon einige gesagt haben, müsstest du es einzäunen usw.

das würde i.d.R. genügen, aber nen Wald einzäunen darf man nicht so einfach (zugang zur natur etc.)

das mit dem "es muss dafür bestimmt sein" ist müll seht doch mal § 12 VI Nr. 1 a) WaffG

steht da was von zweck? NEIN!!! jeder darf IN seinem haus ballern wie er will!!!!

Nein darf man nicht! Das befriedete Besitztum muss dafür bestimmt sein. Es muss also eine behördliche Genehmigung vorliegen. Ein normales Hausgrundstück erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Auch ein angrenzendes Waldgrundstück erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil das Waldgrundstück eingezäunt sein muss, und zwar mit einem Zaun von einer mindesthöhe mit 60 cm.

Ist dies nicht der Fall, so wird die waffe in der öffentlichkeit geführt. Dies ist verboten.

Nein, weil man dann Waffen in der Öffentlichkeit trägt/zeigt!!

Volker13  08.11.2009, 18:38

Das ist völliger Quatsch!

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mig112  08.11.2009, 18:41
@Volker13

@Volker13: Aha!! Das sieht Wikipedia aber anders, du Fachmann:

...Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.[6] Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes....

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Volker13  08.11.2009, 18:49
@mig112

Mit dem ersten Satz fängt es doch schon an. "Auf einem dafür bestimmten, umfriedetem gelände" Ist ein normales Hausgrundstück dafür bestimmt? Kann ich auf einem normalem Hausgrundstück verhindern, dass ein Schuss nach außen dringt?

du selbst hast doch behauptet, dass dies nicht erlaubt sei! Also was willst du nun. Ich bin im Übrigen waffensachkundig im sinne von § 7 WaffG

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Es ist erlaubt auf seinem eigenem Grundstück Paintball zu spielen. Man darf auch auf einem fremdem Grundstück spielen wenn die Erlaubnis des Eigentümens vorliegt. Vorraussetzung: nur Kinder über 14 Jahre b.zw. erwachsende Personen. Ebendso darf man keine andern Personen gefährdet d.h. die Farbkugel dürfen nicht auf das Nachbargrundstück oder gegen Unbeteiligte abgeschossen werden. Was die Versicherung betrifft - keine Ahnung aber ein Telefonat mit den Vertreten sollte da Abhilfe schaffen.