One Click Hoster Strafverfolgung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei OneClick-Hostern kannst du deswegen nicht wirklich zurück verfolgt werden, weil du niergends deine IP Adresse hinterlässt außer beim One-Click Hoster selbst (Rapidshare, uploaded.to etc.). Diese speichern die auch nicht (zumindest maximal für 48 Stunden). So, die Rechtliche Lage ist, das die One-Click Hoster die IP Nummern der Downloader NICHT rausgeben MÜSSEN. Tun sie auch nicht, sonst würden wahrscheinlich die Leute bei dessen One-Click Hoster nicht's mehr downloaden. Fällig bist du allerdings sofern du dort was Uploadest, denn die müssen die One-Click Hoster rausgeben. Wer überhaupt die IP Nummer der Uploader verlangt? Gewisse Firmen von großen Konzernen (Film Konzerne wie Constantin Film AG oder Musiklabels wie Sony Music) werden dafür bezahlt, diese rauszufinden und das dann weiter zu verleiten an den Gerichtshof. Wenn der Gerichtshof dann grünes Licht gibt, dürfen sie die IP Nummer bei deinem Netzanbieter vorzeigen (Telekom, 1&1 etc.) und der Netzanbieter muss dann die Adresse herrausgeben. So landet dann anschließend die Abmahnung im Briefkasten.

Aber ich mein, wo gibts jetzt wirklich noch was zu ziehen, ich mein Drei.to ist doch tot momentan...^^

Wenn man sich wo Sachen herunter lädt, ist nur für Sender und Empfänger (d.h. der Hoster und du), welche IPs im Spiel sind. Man müsste schon die Hardware des Hosters beschlagnahmen, um deine IP vielleicht in irgendwelchen gespeicherten LOGs zu finden.

Wirklich rechtliche Schritte werden meist nur bei der Verwendung von Torrent-Netzwerken eingeleitet. Bei Torrents verteilt jeder, der sich etwas herunter lädt, die Daten an andere Downloader weiter. Der Zugang zu einem Torrent ist öffentlich, sodass man sich nur einklinken muss, um die IPs aller Nutzer zu kennen.

Die Anwälte fragen nach dem Inhaber der IP beim Provider nach und bekommen die vollständige Adresse genannt. Die Provider sind seit einigen Monaten verpflichtet, diese Daten an Anwälte herauszugeben, wenn der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung besteht und eine entsprechende Anfrage getätigt wird.

Was aber solche Download-Webseiten betrifft, geht hin und wieder mal ein Betreiber hoch, aber um die Nutzer wird sich nicht gekümmert - zumal die Provider die IP-Zuordnungen nur sieben Tage lang speichern und bis ein Server beschlagnahmt und analysiert ist, die sieben Tage meist schon rum sind.

Ach, mach dir keine Gedanken darüber. 1. sucht nicht "die Polizei" willkürlich nach warez-loadern, sondern bestimmte Software/Musikfirmen kümmern sich um die IPs von Menschen, die eben Software/Musik von ihrer Firma geladen haben. Wobei das nicht mal richtig ist, weil eigentlich nur die Uploader/Anbieter verfolgt werden, weil alles andere ineffizient wäre. Warum die Folgen behandeln statt Ursache?