Ohne Begleitperson mit Lernfahrausweis gefahren. Was passiert jetzt (SCHWEIZ)?

5 Antworten

Was mit deinem Papi geschieht, ist wohl eher belanglos. Ziemlich sicher wirst du vom Amt für Administrativmassnahmen noch einiges zu hören bekommen. Wenn die zum Schluss kommen, dass du charakterlich nicht in der Lage bist, am Verkehr teilzunehmen, dann könntest du die nächsten Jahre aufs Velo umsteigen.

Der Vati wird als Halter des Fahrzeuges ganz sicher auch eine Busse erhalten!

„Haftpflicht des Motorfahrzeughalters
1 Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.
2 Wird ein Verkehrsunfall durch ein nicht in Betrieb befindliches Motorfahrzeug veranlasst, so haftet der Halter, wenn der Geschädigte beweist, dass den Halter oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft oder dass fehlerhafte Beschaffenheit des Motorfahrzeuges mitgewirkt hat.
3 Der Halter haftet nach Ermessen des Richters auch für Schäden infolge der Hilfeleistung nach Unfällen seines Motorfahrzeuges, sofern er für den Unfall haftbar ist oder die Hilfe ihm selbst oder den Insassen seines Fahrzeuges geleistet wurde.
4 Für das Verschulden des Fahrzeugführers und mitwirkender Hilfspersonen ist der Halter wie für eigenes Verschulden verantwortlich.“

Diene Vertuschungen sind kein Kavaliersdelikt!

Wenn du deinen Vater weiterhin in Unkenntnis lässt über das, was geschehen ist, dann machst du die Sache nur noch viel schlimmer. Glaube mir, dein Vater wird früher oder später davon erfahren. Daher mein gut gemeinter Rat an dich: Mach reinen Tisch. Je eher, desto besser. Sei ehrlich und erzähle ihm alles, was geschehen ist. Bitte ihn aufrichtig um Entschuldigung und versprich ihm, dass sowas nie wieder passieren wird. Um ein Donnerwetter wirst du natürlich nicht herumkommen, aber totschlagen wird er dich sicher nicht.

Beichte ihm die ganze üble Geschichte am besten noch heute. Du wirst sehen, danach wird ein riesiger Druck von dir abfallen, ein Druck, welchen du sonst noch sehr lange ertragen müsstest.

swisssdog  15.07.2022, 12:05

Märchenonkel

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Sag es deinem Vater einfach, er bekommt es früher oder später sowieso heraus da wär es besser wenn er es von dir erfährt.

lxlou 
Fragesteller
 15.07.2022, 03:36

ich kann es ihm nicht sagen ! das wäre eine totale katastrophe

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sirjuiceogg  15.07.2022, 03:37
@lxlou

Es wäre aber doch schlimmer wenn es von wen anders erfährt, weil es wird es eh erfahren.

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lxlou 
Fragesteller
 15.07.2022, 03:39
@sirjuiceogg

kann es nicht sein das einfach ich jetzt die anzeige bekomme & gut ist ?

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lxlou 
Fragesteller
 15.07.2022, 03:36

bekommt er es 100% mit ich meine die polizisten haben ja mit „ihm“ telefoniert. & ich bin ja volljährig & ich bekomme die anzeige oder ?

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Bomberos911  15.07.2022, 09:15
@lxlou

Dein Vater hat dir aber das Auto überlassen, oder? Damit hängt er erstmal mit drin und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Irgendwann bekommt er Post von den Behörden.

Du wirst es nicht ewig verheimlichen können.

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swisssdog  15.07.2022, 12:05

Der Märchenonkel hat diese Frage schon vor einem Jahr gestellt und jetzt in verschiedenen Varianten 2 mal wieder

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Du bekommst eine Geldstrafe und wirst sicher auch einpaar Monate oder Jahre für die Prüfung gesperrt. Da Dein Vater der Autohalter ist wird er es auch mitbekommen ev bekommt er auch ne Strafe.

swisssdog  15.07.2022, 12:05

Der Märchenonkel hat diese Frage schon vor einem Jahr gestellt und jetzt in verschiedenen Varianten 2 mal wieder

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Wird mein vater einen brief bekommen ?

Ja, er wird spätestens bei seiner Vorladung als Beschuldigter davon erfahren. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet, da er dir das Fahrzeug überlassen hat. Hätte er pflichtgemäß kontrolliert, ob du einen Führerausweis hast oder nicht, hätte er wissen können, dass du nicht fahren darfst.

Artikel 95 SVG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
e. ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat.
swisssdog  15.07.2022, 12:04

Der Märchenonkel hat diese Frage schon vor einem Jahr gestellt und jetzt in verschiedenen Varianten 2 mal wieder

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Rotfuchs716  18.11.2022, 15:22

So ist der Wortlaut. Da geht aber nicht draus hervor, dass man als Halter zwingend sich den Führerausweis zeigen lassen muss wenn man jemandem ein Auto leiht. Hier liegt auch noch Täuschung vor da der Sohn angab die Fahrprüfung bestanden zu haben. Es ist für den Fahrer mit Busse und eventuell mit Entzug des Lernfahrausweises zu rechnen.

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migebuff  18.11.2022, 18:58
@Rotfuchs716
Da geht aber nicht draus hervor, dass man als Halter zwingend sich den Führerausweis zeigen lassen muss wenn man jemandem ein Auto leiht.

Bei "pflichtgemäßer Aufmerksamkeit" hätte er erkennen können, dass kein Führerausweis vorhanden ist.

Zu seiner Pflicht gehört, niemanden ein Fahrzeug zu überlassen, der keinen Führerausweis besitzt.

Somit fehlt es an der pflichtgemäßen Aufmerksamkeit, trotzdem wurde das Fahrzeug überlassen -> Tatbestand vollumfänglich erfüllt.

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