Kann mein Vater das Auto von mir Verkaufen?
Hallo Community,
mein Vater will mein Auto verkaufen bzw. ich stehe im Brief und mein Vater hat es bezahlt. Vereinbart war nicht schriftlich, das ich das Geld nach und nach ihm zurückzahle. Jetzt will er alles oder ich soll das Fahrzeug verkaufen. Kann er das?
12 Antworten
Merkwürdige Ansicht, natürlich hättest du Recht aber es ist dein Vater. Familie geht immer vor, es ist der Rückzugsort der sich gegenseitig schützt, der ist wichtiger als der Staat. Vergesse das nicht, aber schau auch dass dein Vater das nicht vergessen hat. Dementsprechend solltest du vertrauen.
Wenn dein Vater das verkaufen will gehe ich davon aus das er die Dominanz in der Familie trägt und somit auch sicherlich Vermögen hat, in dem Fall verzichte auf dein Recht, denn sein Vermögen wird später einmal dir gehören.
...und mein Vater hat es bezahlt.
Dann steht er auch im Kaufvertrag?
Der ist er der Eigentümer und er darf das Auto verkaufen.
Und nein, der Briefeintrag sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Wenn du dich immer an die Vereinbarung gehalten hast die Regelmäßige Zahlung veranlasst hast, kann er er nicht einfach den " mündlichen Vertrag Kündigen".
Das könnte er nur wenn du den Zahlungen nicht regelmäßig Nachkommen würdest.
Sagt euer Vertrag also aus, dass du jeden Monat bis zur Kompletten Abzahlung einen Bestimmten Betrag Leisten musst und du dies auch immer ohne Aufforderung pünktlich getan hast, gilt der Vertrag auch weiterhin und dein Vater darf den Betrag nicht vorzeitig zurück verlangen.
Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Persöhnliche Meinung.
Ohne deine Zustimmung nicht.
Habt ihr einen Kaufvertrag, und wer von euch steht da drin?...
Dann ist das Auto dein Eigentum und kann von niemanden verkauft werden...
Es geht aber auch darum, dass er es verkaufen soll um die Schulden zu bezahlen , wenn er sich nicht an den mündlichen Vertrag gehalten hat, kann der Vater diesen Kündigen und das Geld Fordern, dann muss der Sohn das Auto zwangsweise verkaufen um die Schulden zahlen zu können.
Nein, es ging in der Frage ganz klar und konkret um den Umstand, ob der Vater ohne Zustimmung das Fahrzeug verkaufen darf...und das darf er nicht.
Wie die beiden sich ansonsten einigen ist dabei völlig unrelevant...
Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben