Öpnv streikt. Rechte Arbeitsplatz?
Hallo ich habe da mal eine frage mein mann arbeitet in der Pflege und er muss weit zur arbeit fahren da jetzt aber mehrmals gestreikt wird/wurde konnte bis jetzt er auf der arbeit schlafen damit er pünktlich auf der arbeit ist jetzt ist es aber so weit das grad kein zimmer mal frei war weswegen er jetzt nicht zur arbeit kommt und er wahrscheinlich bald die Kündigung kriegt. Was meine frage ist kann man da was rechtlich machen ? Also bei Verdi oder so weil schließlich verliert er seinen Job wegen denen weil die nur noch am streiken sind
Und wie sieht das mit dem monatsaboticket aus man zahlt jeden monat viel geld und dann wird gestreikt ? Kriegt man das geld zurück gezahlt oder ist der mist auch rechtens???
7 Antworten
Wenn deswegen die Kündigung im Haus steht, muss es aber eine Vorgeschichte geben. Grundsätzlich ist ein Streik kein Grund, von der Arbzfern zu bleiben. Der Arbeitnehmer hat das Wegerisiko.
Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, pünktlich auf der Arbeitsstelle oder der Dienststelle zu erscheinen - egal ob mit beiebigem Fahrzeug, mit dem ÖPNV oder zu Pferd ;-)
Egal, wie man selber zu den Streiks steht, so muss man dennoch zur Kenntnis nehmen, dass es erstens ein Streikrecht gibt, dass es zweitens gute Gründe für die Streiks gibt - die Mitarbeiter der streikenden Gewerkschaften sind auch Menschen, an denen die steigenden Lebenshaltungskosten auch nicht vorbeigehen, die vielleicht eine Familie haben, die sie versorgen müssen und, dass drittens die Streiks rechtzeitig angekündigt werden.
Dein Mann hatte also schon Zeit genug, sich - vielleicht mit deiner tatkräftigen Unterstützung - Gedanken zu machen, wie er zur Arbeit kommt.
Vielleicht tröstet es deinen Mann ja, dass es Menschen gibt - ich kenne mehrere - die arbeitstäglich mit Fahrrad, Mofa, Moped, Roller, Auto....teilweise über eine Stunde, zur Arbeit/zum Dienst fahren und dort pünktlich ankommen.
LG
Nö, der Weg zur Arbeit ist die alleinige Aufgabe des AN. Verlässt er sich dabei auf ein schrottreifes Auto, ist er für diese Entscheidung verantwortlich und genauso für das Verlassen auf den ÖPNV.
Ich glaube nicht, dass eine Kündigung aus diesem Grund vor dem Arbeitsgericht Bestand haben würde
Du kannst da gar nichts machen. Wie der Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit kommt, ist allein sein Problem.