Öpnv streikt. Rechte Arbeitsplatz?

7 Antworten

Wenn deswegen die Kündigung im Haus steht, muss es aber eine Vorgeschichte geben. Grundsätzlich ist ein Streik kein Grund, von der Arbzfern zu bleiben. Der Arbeitnehmer hat das Wegerisiko.

Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, pünktlich auf der Arbeitsstelle oder der Dienststelle zu erscheinen - egal ob mit beiebigem Fahrzeug, mit dem ÖPNV oder zu Pferd ;-)

Egal, wie man selber zu den Streiks steht, so muss man dennoch zur Kenntnis nehmen, dass es erstens ein Streikrecht gibt, dass es zweitens gute Gründe für die Streiks gibt - die Mitarbeiter der streikenden Gewerkschaften sind auch Menschen, an denen die steigenden Lebenshaltungskosten auch nicht vorbeigehen, die vielleicht eine Familie haben, die sie versorgen müssen und, dass drittens die Streiks rechtzeitig angekündigt werden.

Dein Mann hatte also schon Zeit genug, sich - vielleicht mit deiner tatkräftigen Unterstützung - Gedanken zu machen, wie er zur Arbeit kommt.

Vielleicht tröstet es deinen Mann ja, dass es Menschen gibt - ich kenne mehrere - die arbeitstäglich mit Fahrrad, Mofa, Moped, Roller, Auto....teilweise über eine Stunde, zur Arbeit/zum Dienst fahren und dort pünktlich ankommen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Nö, der Weg zur Arbeit ist die alleinige Aufgabe des AN. Verlässt er sich dabei auf ein schrottreifes Auto, ist er für diese Entscheidung verantwortlich und genauso für das Verlassen auf den ÖPNV.

Ich glaube nicht, dass eine Kündigung aus diesem Grund vor dem Arbeitsgericht Bestand haben würde

Du kannst da gar nichts machen. Wie der Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit kommt, ist allein sein Problem.