Obwohl Abstellgenehmigung nicht erteilt wurde, wird Paket im Flur abgelegt. Was tun ?

8 Antworten

Das kommt darauf an:

  • Ist der Absender gewerblich, so liegt das Versandrisiko beim Absender. Dann musst Du Dich an den Händler wenden und der muss Ersatz leisten.
  • Ist der Absender privat, so liegt das Versandrisiko bei Dir. Dann musst Du Dich an den Versanddienstleister wenden, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Hier immer darauf achten, dass ein versicherter Versand genommen wird.
victoria1608 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:57

Danke für die Antwort. Ich hatte mal einen privaten Absender und auch extra versicherten Versand ausgewählt. Paket wurde im Flur abgelegt und es war wieder weg. Hatte am Ende total Stress mit DHL, weil die sich quer gestellt haben. Ist leider super nervig.

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Du hast keinen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Paketdienst, da du kein Vertragsverhältnis mit diesem hast.

Allerdings musst du die Wahre auch nicht bezahlen wenn du sie nicht erhältst, weil sie gestohlen wurde.

Du musst den Nichterhalt beim Händler reklamieren. Der Händler hat dann Ansprüche gegenüber dem Zusteller, wenn durch dessen Verschulden die Wahre verloren gegangen ist.

Du kannst die Ware reklamieren weil nicht erhalten. Wenn sie keine Vereinbarung mit dir haben, dürften sie sie auch nicht einfach abstellen. Ich weiß, dass Amazon das gerne macht. Da akzeptiert man scheinbar, dass die Ware auch mal verschwindet.

prinzipiell sollten alle Pakete, die trotz nicht erfolgter Abstellgenehmigung einfach deponiert werden, als nie eingelangt gemeldet werden - irgend wann werden sie es sich dann schon merken.

Einen Anspruch hast Du nur, wenn Du nachweisen kannst, dass es in den Hausflur gelegt und geklaut wurde.