Oberstufe NRW: Literatur, Kunst, Musik Wahlfächer. Zur Belegung gezwungen werden auf Grund von Lehrkraftmangel möglich?
Hallo, ich bin ziemlich sauer auf meine Schule. Wir kommen bald in die Q1 (11.Klasse) und eines der Wahlfächer, das man wählen kann ist Literatur als Alternative zu Kunst/Musik. In der EF (10.Klasse) sind Kunst oder Musik Pflichtfächer, ab der Q1 allerdings nicht mehr, denn da kann man dann eigentlich Literatur als Alternative wählen. Nun ist es aber so, das 70 Schüler meiner Stufe den Literaturkurs gewählt haben. Unser Stufenlehrer sagt, dass dies nicht möglich ist, da es bisher nur ihn gibt, als einziger Lehrer, der maximal zwei Kurse führen könnte und 35 Schüler pro Kurs zu viel seien. Nun sollen per Losverfahren 20 Schüler gewählt werden, die dann kein Literatur mehr wählen dürfen sondern dazu verpflichtet sind Kunst oder Musik weiter zu wählen. Ist das überhaupt rechtens, denn schließlich ist es ein Wahlfach und man kann Schüler nicht dazu zwingen etwas zu belegen, was sie nicht belegen müssen? Zählt da die Ausrede, dass es nicht genug Lehrkräfte gibt (was übrigens nicht stimmt, es wären noch zwei weitere Lehrkräfte vorhanden, denn sie unterrichten bereits in der jetzigen Q1), denn in der Theorie sollte die Schule doch darauf vorbereitet sein, dass, wenn sie einen freiwillgien Wahlkurs für eine Stufe mit 130 Schülern anbieten, im Extremfall auch 130 Schüler diesen Kurs wählen, was praktisch natürlich nicht der Fall ist, aber möglich wäre? Wie kann meine Schule mich meines Rechtes berauben? Wie könnte man sich dagegen wehren?
5 Antworten
Das ist alles rechtens, aber demokratisch ist die Losverfahren-Regelung eigetnlich nicht. Vielleciht lässt sich mit der Schulleitung über andere Möglcihkeiten sprechen. Zb Neuwahlen, mit der Bitte diejenigen Schüler, die keien Defizite in den anderen Fächern erwarten oder generell unentschlossen sind, sich nciht in Literatur einzuschreiben. Oder vielleicht lassen sich die Schüler, die bisher schlechte Noten in Kunst und Musik bekommen haben, vom Losverfahren ausschließen... Am besten du schließt dich mit anderen Schülern zusammen und gehst zur Schulleitung.
Du hast kein Anrecht auf die Teilnahme an einem bestimmten Wahlkurs. Mit der Wahl äußerst Du erstmal nur Deinen Wunsch.
Wenn sich mehr anmelden als Plätze vorhanden sind, muss es natürlich ein bestimmtes Verfahren geben um das zu regeln. Losverfahren scheint hier am gerechtesten zu sein, da jeder die gleiche Chance hat.
Ähnliche Situation hatten wir an unserem Gymnasium damals auch. Da war es aber umgekehrt: da kamen Leistungskurse aus Mangel an Interessenten nicht zustande. Die Schüler hatten dann die Wahl: Schulwechsel oder andere Kurse wählen...
Genau weiß ich das nur für Hessen, aber in dem Fall ist es wahrscheinlich, dass es auch für NRW gilt.
Man hat kein Anrecht auf die Belegung eines bestimmten Kurses.
Bei uns gab es ein ähnliches Problem mit Darstellendem Spiel in der Q1, einige mussten dann gezwungenermaßen Kunst oder Musik belegen, auch wegen des Lehrermangels.
Dankeschön. Das ist aber echt blöd! Denn wenn ich Kunst weiter wählen muss, besteht die Gefahr auf ein Defizit. Ich kann es einfach wirklich nicht und ich habe es jetzt ein Jahr durchgestanden. Warum geht das denn nicht ? :(
Du hast die Wahl, kein Recht einen bestimmten Kurs zu belegen.
Es ist nicht rechtens.
Wenn du darauf bestehst darfst du wohl daran teilnehmen. Jedoch könnte die Schule eine Mindestnote für die Teilnahme einführen, denke ich.
Das wär gut :D da hätte ich keine Probleme, aber wie gesagt per Losverfahren...