Ob Käufer des Hauses mich als Bewohner rausschmeißen kann?

5 Antworten

Zu 1) Der Großvater kann mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, es zu jedem von ihm angesetzten Preis verkaufen, es verschenken oder belasten pp.

Zu 2) Da es vermutlich keinen Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag gibt und Du wohl kaum Miete zahlen wirst, hast du auch keinen Mieterschutz. Man kann Dich also praktisch jedserzeit "hinauswerfen". Da du ohnehin iim Oktober ausziehen willst, dürfte sich eine Debatte darüber aber von vorn herein verbieten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher
hilflos99  23.08.2019, 11:41

auch wenn es nicht schriftlich ist , hat er dennoch ein Mietverhältnis

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Gerhart  23.08.2019, 15:40
@hilflos99

Es ist nicht zu erkennen, wo hier ein Mietverhältnis begründet sein soll!

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imager761  01.09.2019, 08:16
@hilflos99

Ohne Mietzahlung ist es Besuch, und den darf man jederzeit rauswerfen :-O

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Er kann das Haus auch verschenken, also kann er es sich unter Wert verkaufen.

Wenn du keinen Mietvertrag hast, dann kein dein Großvater dich auch selbst jederzeit rauswerfen.

Bevor dieser Verkauf abgewickelt ist wird eh schon fast Oktober sein, und auch ein neuer Eigentümer muss Kündigungsfristen einhalten.

Selbstverständlich darf Dein Großvater mit seinem Eigentum machen was er will

er darf verkaufen an wen und wofür er möchte ...

er muss Dich auch nicht voraus auszahlen .... solange bevorrechtigte Erben in dr Linie vorhanden sind, erbt der Enkel ohnehin erstmal nichts ...

Ich wohne im Haus von meinem Großvater.

Zur Miete? Mit Zahlungsbelegen? Sonst bist du dort zu Besuch und wenn der nervt, darf man den jederzeit vor die Tür setzen.

Und was dein Großvater mit seinem Eigentum macht, geht dich nichts an.