Hausverkauf zu lebzeiten, pflichteilsanspruch?

5 Antworten

Nein, einen Pflichtteil kann nur jemand fordern, der erbberechtigt ist, aber z.B. durch ein Testament nicht bedacht wurde.

Ergo: die Person muss verstorben sein.

Der Vater lebt noch und kann, wenn er nicht anderweitig daran gehindert ist, sein Haus verkaufen und mit dem Geld tun und lassen, was er mag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Solange der Vater lebt kann er mit SEINEM Haus / SEINEM Geld machen was er will.

Wie kommst du darauf, als NICHT Eigentümer des Hauses einen Anspruch auf den Gewinn des Verkaufes haben zu können?

Nein, diese Forderung ist zu Lebzeiten nicht möglich.

Nein können sie nicht erben das geht erst wenn der Vater gestorben ist.

Das schönste daran ist dann wenn der Vater den Erlös verballert, dann erben sie nichts.

kuestenflueger  24.01.2024, 17:07

deshalb geht vater mit den geld mit bekannten auf reisen und macht minus am konto ?

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