Numerus clausus als Österreicher?
Hallo, ich möchte nach meiner Matura dieses Jahr gerne in Deutschland Humanmedizin studieren, wo genau weiß ich noch nicht. Jetzt hab ich gelesen, dass für Österreicher der Notenschnitt so errechnet wird, dass das 8.Klasse-Zeugnis hergenommen wird, da werden dann für die Fächer, die ich auch maturiere, die Maturanoten statt der 8.Klasse-Noten genommen und so kommt man dann zu seinem Notenschnitt.
Meine Fragen jetzt: 1) Wenn ich im Abschlusszeugnis eine bessere Note habe als im Maturazeugnis, zählt dann trotzdem die Maturanote? 2) Ich hab gehört "Wahlpflichtfächer" werden nicht in den Notenschnitt eingerechnet. Wenn ich aber jetzt in einem WPG maturiere, zählt das dann nichts? 3) Wenn ich in zB Englisch schriftlich und mündlich maturiere, welche der Noten wird dann in meinen Notenschnitt eingerechnet? Oder ist das dann der Mittelwert der beiden?
So viele Fragen und Unklarheiten.... :( Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen! Schönen Abend, Vicky
1 Antwort
Hi erdbeere23vicky,es kommt darauf an,ob das Studium an einer deutschen oder österreichischen Universität stattfinden soll.Wenn in Deutschland,dann ist das Deutsche Recht inklusive die Handhabung an den einzelnen Universitäten.Dementsprechend ist auch die Ermittlung des Notendurchschnittes verschieden.In Österreich gibt es studienfächer,die limitiert sind.Ein Medizinstudium bedingt ein vorangehende Testprüfung,die meist im Juli stattfindet.Anmeldung im Februar erforderlich.Am besten die gewählte medizinische Universität Wien,Graz oder Innsbruck deren Website besuchen.In Salzburg gibt es eine Privatuniversität,die anders vorgeht.Auch die Website anschauen.LG Sto
Hi erbeere23vicky,am besten wäre es bei einer bestimmten Un iversität mit medizinischer Fakultät die Bedingungen für die Aufnahme für das Medizinstudium zu erfragen.Kenne selbst die genauen Bedingungen nicht,vor allem nicht die der genauen Berechnungen des Notendurchschnittes.In Österreich werden die Notendurchschnitte des Reifeprüfungszeugnisses unter Berücksichtigung der Noten in der Oberstufe,wobei die naturwissenschaftlichen Fächer mehr gewichtet werden.In Deutschland ist es sicher etwas anders,da innerstaatliche Rechtsvorschriften trotz EI angewendet werden.Eine Änderung ist denkbar,daher der Rat die gewählte Uni selbst zu fragen.LG Sto
Danke für deine Antwort, ich möchte aber wahrscheinlich, wie auch im Beitrag oben geschrieben, in Deutschland studieren. Und da gibt es soweit ich weiß eine allgemeine Berechnungsmethode, da man sich ja nicht nur für eine Uni bewirbt, sondern für alle (mit Präferenzen natürlich)...