NotSan ausbildung ausnahme?

5 Antworten

Als Minderjähriger kann man kein Praktikum im Rettungsdienst machen. Ohne eine gewisse Notwendigkeit schon mal gar nicht.

Für die Ausbildung zum NFS ist der Realschulabschluss Voraussetzung. Daran ändern auch "6 Monate Praktikum" und JRK NATÜRLICH nichts. "Das DRK" kann da keine Ausnahme machen, da die Vorrausetzungen vom Gesetzgeber festgelegt sind und nicht vom DRK.

Iwaniwanowitsch hat eigentlich schon alles gesagt. Da gibt es nichts daran zu rütteln.

ich bin mir sehr skeptisch was dein Praktikum betrifft.
Bist du dir sicher das du ein Praktikumsplatz dort hast? Und wenn wo genau! In der Verwaltung oder auf der Wache.?

Minderjährig und im Rettungsdienst das funktioniert meines Wissens nach nicht.

Das Jugenarbeitsschutzgesetzt ist da ziemlich eindeutig und setzt hohe Hürden an die Arbeitsbedingungen.

Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 

1.

mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,

2.

mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,

3.

mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,

4.

mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,

5.

mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,

6.

mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind,

7.

mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind.

(2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 

1.

dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,

2.

ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und

3.

der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.

Satz 1 findet keine Anwendung auf gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind.

(3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.

Die Vorraussetzungen für einen Ausbildungsplatz als NotSan ist der Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit mindestens 2 jähriger Berufsausbildung. Außerdem erhalten oftmals nur RS einen Ausbildungsplatz. Deine Chancen stehen also leider aktuell nicht sehr gut. Zur Not musst du den Realschulabschluss nachholen und dann ggf. noch den RS machen. LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudentin, Rettungssanitäterin

nein

dann kommt der nächste & will auch ne Ausnahme

für zb Polizei brauchst du zb mindestgrösse

die sagen ja auch nicht:

du bist zu klein. Aber Ausnahme. Komm her

Regeln sind Regeln

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

währe das möglich das ich mit HA9 und 6Monate Praktika im RD eine Ausbildung zum NotSan bekomme ohne abgeschlossene ausbildung oder ohne Realschulabschluss. bin auch beim JRK das evtl das drk nh ausnahme macht ?

Ich bin direkt: nein.

Die Ausbildungsvoraussetzungen werden nicht durch das DRK festgelegt, sondern sind gesetzlich definiert (§ 8 NotSanG) - folglich kann der Arbeitgeber hier keine Ausnahme machen.

Behördliche Ausnahmen von den Zugangsvoraussetzungen sind im NotSanG nicht vorgesehen und damit nicht möglich.

Es wurde als Ausbildungsvoraussetzung nun einmal der "mittlere Schulabschluss" oder "Hauptschulabschluss plus zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung" auch aus gutem Grund festgelegt - die Ausbildung ist durchaus anspruchsvoll, und auch ein sechsmonatiges Praktikum im Rettungsdienst (wobei man Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit per se infrage stellen muss) und eine JRK-Mitgliedschaft sind keiner Berufsausbildung gleichwertig.

Und noch etwas Hintergrundwissen...

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist hochgradig begehrt - zehn Bewerbungen pro Ausbildungsplatz sind die Regel, nicht die Ausnahme. Und die Bewerber erfüllen alle die Mindestanforderungen des Gesetzes.

In der Praxis hat der Großteil der erfolgreichen Bewerber oft auch eine höhere Schulbildung, ist volljährig, den Führerschein der Klasse C1, die Qualifikation zum Rettungssanitäter und ein, zwei Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst. Und selbst von diesen warten einige lange auf einen Ausbildungsplatz.

Ohne die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen ist die Chance - hart gesagt - einfach genau bei Null.

Fazit

Das Nachholen des Realschulabschlusses sei unabhängig vom Berufswunsch Notfallsanitäter dringend anzuraten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent